Rabattvertrag der AOK BW über die Antianämika von Roche wurde für unwirksam erklärt
Geschrieben am 20-08-2008 |
München (ots) - Die AOK Baden-Württemberg hat am 28.04.2008 mit der Roche Pharma AG ohne vorherige Ausschreibung oder Berücksichtigung anderer Anbieter einen Rabattvertrag über deren EPO- Präparate (Antianämika) für die Versorgung nephrologischer und onkologischer Patienten abgeschlossen. Dies machte sie durch eine Pressemitteilung vom 08.06.2008 bekannt. Die Amgen GmbH sieht sich einem transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb verpflichtet, um eine hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit innovativen Arzneimitteln zu gewährleisten. Dazu gehört auch das Instrument der Rabattverträge. Ein fairer Wettbewerb ist jedoch nur möglich, wenn nicht mit einem Anbieter exklusiv über einen Rabattvertrag verhandelt wird, sondern alle in Frage kommenden Anbieter einbezogen werden. Dabei sollte im Sinne der Versicherten eine adäquate und wirtschaftliche Therapie angeboten werden, die auf dem aktuellsten Stand der Medizin basiert. Die Amgen GmbH ist der Auffassung, dass bei Antianämika aufgrund des gemeinsamen Therapieziels der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit frei entscheiden kann, welches Präparat im Einzelfall am besten zur Behandlung geeignet ist. Dies steht exklusiven Vertragsverhandlungen mit nur einem Anbieter unter Ausschluss aller anderen entgegen. Andere gesetzliche Krankenkassen haben dementsprechend Rabattverträge für Antianämika öffentlich ausgeschrieben.
Daher hat die Amgen GmbH gegen den Abschluss des Rabattvertrages der AOK Baden-Württemberg mit Roche rechtliche Schritte eingeleitet. Diese wenden sich weder gegen das Instrument der Rabattverträge, noch gegen Sparmassnahmen im Gesundheitswesen, sondern ausschliesslich gegen das in diesem Fall gewählte intransparente Verfahren.
Am 15.08.2008 hat die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt entschieden, dass die Art und Weise des Abschlusses des Rabattvertrages nicht den rechtlichen Bestimmungen einer transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Antianämika entsprach und den Rabattvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Roche Pharma AG daher für unwirksam erklärt. Gegen diese Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Originaltext: Amgen GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30303 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30303.rss2
Pressekontakt: Dr. Karl-Heinz Grajer Direktor Corporate Affairs Amgen GmbH Hanauer Str. 1 80992 München Tel.: +49 89 14 9096 1600 Fax: +49 89 14 9096 2600 karl-heinz.grajer@amgen.com
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