Datenschutz: DDV bezieht Stellung zu den aktuellen Forderungen / Verband stellt seine Position innerhalb der Diskussion um Datenschutz dar
Geschrieben am 21-08-2008 |
Wiesbaden (ots) - Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV die aktuelle Diskussion zu den kriminellen Vorfällen des Datendiebstahls und der ungesetzlichen Nutzung dieser Daten. Der Verband warnt davor, einen strafbaren Vorfall wie im aktuellen Fall zum "Regelfall" zu erklären. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: "Datenmissbrauch ist kriminell und durch bestehende Gesetze bereits verboten und sanktioniert. Die Regelungen zum Datenmissbrauch sind im Bundesdatenschutzgesetz unmissverständlich dargelegt und darüber hinaus bereits jetzt sehr konsequent." So sieht das Bundesdatenschutzgesetz schon heute für den Fall unbefugter Datennutzung eine Geldbuße von bis zu 250.000 Euro vor. Wer für diese unzulässige Nutzung Geld nimmt, wird als Straftäter eingestuft und kann zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.
Die Sichtweise des DDV wird auch von bekannten Datenschützern wie beispielsweise Hans-Peter Bull gestützt. Der erste Datenschützer in der Geschichte der Bundesrepublik machte gestern in der "Süddeutschen Zeitung" deutlich, nicht neue Gesetze seien nötig, sondern eine wache Aufsicht und ein klares Risikobewusstsein. Eine Missbrauchsgefahr allein rechtfertige kein Totalverbot einer an sich sozialverträglichen Praxis.
"Es läuft entschieden etwas aus dem Ruder, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, das Adressgeschäft per se sei fragwürdig.Straftäter, die nach illegaler Datennutzung dies anschließend geoutet haben, werden gerade von den Medien wie Helden gefeiert und tummeln sich auf Pressekonferenzen einträchtig neben Verbraucherschützern - und alle Unternehmen einer Wirtschaftsbranche, die sich z.B. in unserem Verband zertifizieren und damit unabhängig kontrollieren lassen, werden derweil pauschal mit ihrer Dienstleistung unter Generalverdacht gestellt." so Tapp gestern in Wiesbaden. Der Verband hatte vergangene Woche im Fall des aktuellen Datenmissbrauchs Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erstattet. Der DDV fordert dringend Wirtschaft, Politik und Verbraucherschutz an einen Tisch, um nach der Klärung der bekannt gewordenen Fälle diese gemeinsam sauber zu analysieren und sachlich mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Tapp: "Es geht jetzt darum, Lösungen zu finden, die tatsächlich geeignet sind, kriminelles Tun zukünftig noch nachhaltiger zu verhindern." Ein marktschreierischer Wettbewerb und sich überbietende Rufe nach Verboten dienten mehr dem Eigenmarketing und würden der Situation nicht gerecht. "Wir können es nicht zulassen, das Kriminelle, die Wirtschaft und Verbraucher beschädigen, als Vorwand dazu dienen, Kundeninformation und Werbung zu untersagen. Wir vermissen entschieden eine differenzierte und der Situation angemessene Darstellung", macht Patrick Tapp deutlich.
Die Positionen des DDV zu den momentan diskutierten Forderungen aus Politik und Verbraucherschutz:
a) Datenschutz soll im Grundgesetz verankert werden
Das ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 bereits gegeben: Seither anerkannt ist das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art.2 GG) und der Menschenwürde (Art.1 GG).
b) Verschärfung des BDSG
Potenzielle Straftäter interessiert es nicht, ob 250.000 oder 500.000 Euro im Gesetz stehen, wenn der heutige Strafrahmen schon nicht einmal annähernd ausgeschöpft wird. Der DDV fordert, bevor Verschärfungen diskutiert werden, erst einmal das Sanktionsdefizit zu beseitigen.
c) Unternehmen dürfen Daten nur noch verschlüsselt vorhalten.
Der Datentransport von Unternehmen A zum Unternehmen B erfolgt regelmäßig verschlüsselt. Was die verlangte Verschlüsselung im Unternehmen selbst angeht, so gibt das BDSG in § 9 (technische und organisatorische Maßnahmen) und in der Anlage zu § 9 schon aktuell einen detaillierten Maßnahmenkatalog der innerbetrieblichen Datensicherung auf. Der DDV sieht hier eher die Notwendigkeit strikter Zertifizierung der Unternehmen - durch neutrale und unabhängige Prüfer, wie es der DDV für Mitglieder seiner Adress-Councils eingeführt hat.
d) Weitergabe personenbezogener Daten bedarf EV
Dies wäre eine Beschneidung der Werbefreiheit, eine Blockade der gesamten werbungtreibenden Wirtschaft und verstößt gegen die Garantie der Berufsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit des Artikel 12 des Grundgesetzes. Die Balance zwischen den Schutzinteressen des Verbrauchers und den Interessen der Wirtschaft ist im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz durch eine Vielzahl in den letzten Jahren hinzugekommener Widerspruchs-, Auskunfts- und Informationsrechte des Verbrauchers angemessen geregelt. Dieses Gleichgewicht darf nicht kippen.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
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