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Stübgen/Kaster: Union positioniert sich zu aktuellen Themen der EU

Geschrieben am 09-09-2008

Berlin (ots) - Zu den Ergebnissen der Klausurtagung der
Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Michael Stübgen MdB und der
parlamentarische Geschäftsführer Bernhard Kaster MdB, in dessen
Wahlkreis Trier die Tagung stattgefunden hat:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt das Ziel der
französischen EU-Ratspräsidentschaft, dass der Vertrag von Lissabon
in allen EU-Mitgliedstaaten zeitnah umgesetzt wird. Sie unterstützt,
dass die Wahlen zum neuen Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 nach
den Regelungen des Vertrags von Lissabon abgehalten werden.
Europa braucht den Ver¬trag, um demokratischer und handlungsfähiger
zu werden. Nach dem Scheitern der Volksabstimmung in Irland kön¬nen
wir dieses Ziel allerdings nur gemeinsam mit den Iren erreichen. Der
irische Ministerpräsident muss beim Euro¬päischen Rat im Oktober 2008
den Staats- und Regie¬rungschefs einen ausgewogenen und umsetzbaren
Vor¬schlag vorlegen, wie auch in Irland der Vertrag in Kraft tre¬ten
kann. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hofft, dass auch in Deutschland
das Ratifizierungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen
werden kann, indem das Bundesverfassungsgericht die gegen den Vertrag
anhängigen Beschwerden alsbald abweist.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den von der französischen
EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten europäischen Einwanderungs- und
Asylpakt. Der Pakt macht deutlich, dass die EU nicht zur "Festung
Europa" wird, son¬dern für eine gesteuerte Migration eintritt. Da
illegale Mi¬gration im Alleingang nicht wirksam bekämpft werden kann,
will die EU zu Recht gemeinsam hiergegen vorgehen. Die legale
Migration soll in der Zuständigkeit der Mitglied¬staaten bleiben.
Dies ist sehr wichtig, da die Integration von Migranten sinnvoll nur
durch Regelungen der Mitglied¬staaten, die nationale Bedürfnisse und
Besonderheiten berücksichtigen können, erfolgen kann. Zudem können
nur die Mitgliedstaaten selbst sinnvoll entscheiden, ob sie
gegebenenfalls auch Quoten für die legale Einwanderung festlegen
möchten.

Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2008 ein umfangreiches
Sozialpaket mit vier Richtlinienvorschlägen, fünf Mitteilungen, einem
Grünbuch und verschiedenen Arbeitsdoku¬menten veröffentlicht.
Insgesamt 19 Initiativen in den Be¬reichen Beschäftigung und
Soziales, Bildung und Jugend, Gesundheit, Informationsgesellschaft
und Wirtschaft sollen dazu beitragen, die EU sozialer zu gestalten.
Die wichtig-sten Bestandteile des Sozialpaketes sind ein
Richt¬linienvorschlag zur Antidiskriminierung, ein Vorschlag zur
Änderung der europäischen Betriebsräterichtlinie, zur
Pa¬tientenmobilität sowie zur Verbesserung der Methode der offenen
Koordinierung.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt das
Bemühen der EU-Kommission in dem Ziel, die EU sozialer zu gestalten,
verweist jedoch nachdrücklich darauf, dass die gesetzgeberischen
Aufgaben in der europäischen Sozialpolitik primär in die
Zuständigkeit der Mit¬gliedstaaten fallen. Dies gilt auch für den
neuen Richtlinienvorschlag zur Antidiskriminierung, mit dem die
Kommission den Rechtsrahmen der europäischen
Antidiskriminierungsgesetzgebung vervollständigen und auf die
Bereiche außerhalb von Beschäftigung und Beruf aus-dehnen will. Die
CDU/CSU-Fraktion anerkennt, dass es hierfür mit Artikel 13 zwar eine
Rechtsgrundlage im EG-Vertrag gibt, sieht in dem Richtlinienvorschlag
jedoch zugleich eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, weil die
Nichtdiskriminierung außerhalb von Beruf und Beschäfti¬gung
bürgernäher und besser auf der Ebene der Mitglied¬staaten erreicht
werden kann.

Die EU-Kommission ist bis¬lang die Begründung schuldig geblieben,
warum das Ziel der Nichtdiskriminierung durch Maßnahmen der
Mitglied¬staaten im Rahmen ihrer Verfassungsordnung weniger gut
erreicht wird als durch eine europäische Richtlinie. Die im
Subsidiaritätsprotokoll des EG-Vertrages verankerten Leitli¬nien zur
Prüfung des Sachverhalts bleiben bei der Kommis¬sion ausgeblendet.
Eine ausreichende Evaluierung der bis¬herigen
Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU hat bis¬lang nicht
stattgefunden. In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch
noch gegen 14 Mitgliedstaaten Vertragsverlet¬zungsverfahren beim EUGH
an¬hängig sind, deren Ausgang vor der Vorlage neuer
Geset¬zesvorschläge abgewartet werden sollte.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützt die
ablehnende Haltung der Bundesregierung zu der neuen
Antidiskriminierungsrichtlinie und erwartet, dass sie ihre Position
auch in den weiteren Verhandlungen in Brüssel deutlich macht.
Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und
Osteuropa sowie Malta und Zypern im Mai 2004 und zum 01.01.2007 von
Bulgarien und Rumänien hat die Europäische Union ihre fünfte
Erweiterungsrunde abgeschlossen. Am 3. Oktober 2005 wurden neue
Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei eröffnet.
Parallel dazu stellte die Europäische Kommission die Heranführung des
Westlichen Balkans an die Europäische Union in den Vordergrund ihrer
Politik. Die zentrale Aufgabe der europäischen Erweiterungspolitik im
Jahre 2008 besteht darin, das bisher Erreichte zu konsolidieren, die
in den Kandidatenländern begonnenen Reformen unumkehrbar zu machen
und im Rahmen der Beitrittspartnerschaften sowie der Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommen zu wirtschaftlicher Entwicklung,
Zusammenarbeit und gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen.
Die Staaten des Westlichen Balkan haben und behalten eine Perspektive
auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den
potentiellen Beitrittskandidaten auf dem westlichen Balkan sind ein
mit Konditionalitäten ausgestattetes Instrument, das den
beitrittswilligen Ländern ermöglicht, durch individuelle
Reformschritte das Tempo der Annäherung an die Europäische Union
selbst zu bestimmen. Über den Beitritt muss allein die Beitrittsreife
der Kandidatenländer und die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union
entscheiden - die In Aussicht-Stellung fester Beitrittstermine wie im
Falle von Bulgarien und Rumänien hat sich als falsch erwiesen. Die
CDU/CSU-Fraktion lehnt auch für die Zukunft verbundene
Beitrittsverträge für mehrere Kandidatenländer ab, wenn diese nicht
aus einem weitgehend identischen Vorbereitungsstand begründet werden
können. Jedes Beitrittsland verdient eine individuelle Beurteilung
seiner Beitrittsreife. Nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens
sollte die Europäische Union erst dann wieder neue Mitglieder
aufnehmen, wenn sich die EU-Staaten einen neuen Vertrag ratifiziert
bzw. in Kraft gesetzt haben.

Im Rahmen des Themas der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat
sich die AG Europa auch mit der Lage im Kaukasus und dem Einmarsch
russischer Truppen nach Georgien befasst. Die Invasion Russlands in
georgisches Kernland am Wochenende vom 09. bis 10. August 2008 und
die Anerkennung der Unabhängigkeit beider Regionen durch den
russischen Präsidenten bedeutet aus der Sicht der Arbeitsgruppe eine
gravierende Verletzung des Völkerrechts und der territorialen Grenzen
Georgiens. Eine Gleichsetzung des Einmarsches mit der Intervention
von NATO-Truppen im Kosovo ist inakzeptabel, weil die Loslösung des
Kosovo von Serbien eine Folge der Aufhebung des Autonomiestatus durch
den damaligen serbischen Präsidenten Milosevic mit nachfolgender
Unterdrückung und Völkermord war und internationale Verhandlungen
über einen von den Vereinten Nationen vermittelten Status der
Autonomie an Serbien und Russland scheiterte. Russland hat die
Loslösung des Kosovo bis heute als völkerrechtswidrig abgelehnt, es
kann deshalb seine Militäraktion in Georgien auch nicht als Parallele
zu der Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien und der Anerkennung der
Unabhängigkeit des Kosovo durch westliche und EU-Staaten
rechtfertigen.

Die wichtigste Voraussetzung einer Lösung der Konflikte im
Kaukasus ist der vollständige Rückzug der russischen Truppen aus
Georgien, so wie es das von der französischen EU-Ratspräsidentschaft
vermittelte Waffenstillstandsabkommen verlangt. Die CDU/CSU-Fraktion
unterstützt, dass die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates
vom 1. September beschlossen hat, die Verhandlungen über ein neues
Partnerschaftsabkommen mit Russland so lange auszusetzen bis sich die
russischen Streitkräfte vollständig auf die Positionen vor dem 7.
August 2008 zurückgezogen haben. Jetzt muss die Hilfe für Georgien,
einschließlich der vorgeschlagenen OSZE-Beobachtermission auch in den
abtrünnigen Regionen Abchasiens und Südossetiens konkret werden. Die
Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union muss alle verfügbaren
Instrumente nutzen um die Beziehungen zu Georgien politisch und
wirtschaftlich zu vertiefen und durch eine "östliche Partnerschaft"
Vertrauensbildung, Stabilität und Zusammenarbeit in der Region zu
fördern. Angesichts der engen Vernetzung muss gleichzeitig der
politische Dialog der Europäischen Union mit Russland erhalten
bleiben. Über die derzeitige Krise hinaus ist es notwendig, die
gesamte Sicherheitsstruktur unter Einbeziehung der wechselseitigen
Abhängigkeiten und Beziehungen zwischen Russland und Europa unter
Einbindung der Vereinigten Staaten auf breiter Basis zu verhandeln.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die klare Haltung des Europäischen
Rates zum Recht eines jeden europäischen Staates, unter Achtung des
Völkerrechts und der friedlichen Zusammenarbeit seine Bündnisse frei
zu bestimmen. Dies gilt auch für den Wunsch Georgiens, Mitglied in
der NATO zu werden und die noch engere Anbindung an die Europäische
Union zu suchen. Georgien muss jedoch zugleich im eigenen Land die
Voraussetzungen dafür schaffen, indem es die Standards von Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit erfüllt, die von einem NATO-Mitglied erwartet
werden müssen.

Die Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union hat im
Rahmen ihrer Klausurtagung u.a. den Parlamentarischen Staatssekretär
im Bundesministerium des Inneren Peter Altmaier sowie hochrangige
Vertreter des EuGH und der luxemburgischen "Chrëschtlech Sozial
Vollékspartei" (CSV) getroffen. Mit dem Vorsitzenden der
CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen MdEP, wurden
aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Europäischen Parlament diskutiert.

Höhepunkt der Klausurtagung wird ein Meinungsaustausch mit dem
Luxemburgischen Premierminister Jean Claude Juncker über den Vertrag
von Lissabon und die Lage in Georgien bilden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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