Börsen-Zeitung: EuGH, zum Zweiten, Kommentar von Peter Olsen zum erneuten Vorstoß der EU-Kommission, das VW-Gesetz zu Fall zu bringen
Geschrieben am 09-09-2008 |
Frankfurt (ots) - Das VW-Gesetz, auch in seiner - nach dem ersten Verdikt des EuGH - von Berlin geplanten leicht abgespeckten Version, treibt die EU-Kommission um. Und mit ihr melden sich regelmäßig Porsche, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und zahllose Vertreter der Wirtschaft als Kritiker zu Wort. Nun will also EU-BinnenmarktkommissarCharlie McCreevy "so schnell wie möglich" erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen, um dem VW-Gesetz, in welcher Fassung auch immer, endlich den Garaus zu machen. Dabei will er nach §228 EG-Vertrag wegen der Nichtumsetzung des EuGH-Urteils zum VW-Gesetz klagen und so die Bundesregierung weichkochen.
Aber McCreevy steht kein Schnellkochtopf zur Verfügung, der ein ihm genehmes EuGH-Urteil in wenigen Monaten servieren würde. §228-Verfahren dauern regelmäßig zwei bis drei Jahre. Da dürfte die Bundestagswahl 2009 längst gelaufen sein, und dass sich im politischen Berlin vorher jemand an dem heißen Thema die Finger verbrennen möchte, scheint eher unwahrscheinlich.
So rechnet ernsthaft niemand damit, dass die vom VW-Konzernbetriebsrat nach Wolfsburg geladene Kanzlerin Angela Merkel von ihrem Nichteinmischungskurs abweichen wird. Für sie ist VW Sache des Landes Niedersachsen, das seine im VW-Gesetz - und in der VW-Satzung - verbrieften Minderheitsrechte gewahrt wissen möchte. Und in Hannover regiert Parteifreund Christian Wulff, der sich gewiss nicht in die Suppe spucken lassen will. Da kann Parteifreund Oettinger mit gepfefferten Kommentaren noch so oft versuchen, Schärfe in die Grundsatzdebatte zu bringen. Dass CSU-Parteifreund und Wirtschaftsminister Michael Glos pflichtschuldigst darauf hinweist, es gebe den Ausweg einer nochmals schlichteren VW-Gesetz-Rezeptur, die auch Brüssel schmecken könnte, dürfte kaum etwas an dem langwierigen Garprozess ändern.
Fakt ist, VW braucht den "Schutz" des VW-Gesetzes nicht. Nicht nur, weil Niedersachsen gar nicht daran denkt, die gehaltene Beteiligung von einem Fünftel des stimmberechtigten Kapitals zu verkaufen. Dieser Anteil sichert bei üblichen HV-Präsenzen die qualifizierte Minderheit auch nach dem Aktiengesetz. Zudem schützt die von Porsche beabsichtigte Mehrheitsübernahme VW vor Dritten. Viele Köche verderben den Brei, heißt es zwar. Bei VW sind es dauerhaft zwei. Und damit einer zu viel?
(Börsen-Zeitung, 10.9.2008)
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