Stärkung der Rechte der Steuerbürger
Geschrieben am 10-09-2008 |
Darmstadt (ots) - "Der Senat ist der Auffassung, dass Fahrten zur Arbeit rein beruflich bedingt sind. Sie sind nicht einmal gemischte Aufwendungen." Dieser Kernsatz aus der Urteilsbegründung des höchsten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs in München, vom Januar ist auch für den Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD) Leitlinie bei der Beurteilung der Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale. Der Satz besagt, dass Kosten für den Weg zur Arbeit ein Aufwand sind, der direkt dem Erwerb des Einkommens dient und damit steuerlich absetzbar ist.
"Wenn das Bundesverfassungsgericht, das heute auch anhand zweier Musterklagen unseres Vereins die Pendlerpauschale verhandelte, der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs folgt, ist die 2007 eingeführte Regelung verfassungswidrig und nichtig", macht Vorstandsmitglied Christian Munzel deutlich. In seiner komplexen Erklärung sah der Bundesfinanzhof durch die Abschaffung der Pendlerpauschale elementare Grundsätze des Steuerrechts und die Steuergerechtigkeit selbst verletzt. Die Abschaffung der Pendlerpauschale sei, dies habe selbst Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingeräumt, aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgt.
2,5 Milliarden Euro würden daher einseitig auf Kosten der Berufspendler, insbesondere derer mit unteren und mittleren Einkommen erzielt, beklagt Christian Munzel und fährt fort: "Wir gehen nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Steuerbürger stärkt. Die Haushaltslage des Bundes kann die Prinzipien einer verfassungsmäßigen Besteuerung nicht aushebeln."
Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2
Pressekontakt: V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt.
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 200.000 Mitglieder. Internet: www.LHRD.de
Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn Christian Munzel,Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.
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