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Gebraucht-Software: Microsoft macht erneut Rückzieher

Geschrieben am 15-09-2008

München (ots) - Software-Monopolist verliert seine Hauptargumente
im aktuellen Gebrauchtsoftware-Streit/ OLG-Urteil in Sachen Oracle
ist noch nicht rechtskräftig und gilt nur für Oracle-Software

Microsoft muss erneut Behauptungen zurücknehmen, die das
Unternehmen gegen den Software-Gebrauchthandel verbreitet hatte. Dies
haben die Microsoft-Anwälte gegenüber usedSoft rechtsverbindlich
erklärt. Damit verliert der Software-Monopolist seine Hauptargumente
im Zuge seiner aktuellen Verleumdungskampagne gegen usedSoft. Die
Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und
erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die
Behauptungen wiederholt.

Microsoft wird künftig nicht mehr behaupten, das jüngste
OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum
Handel mit gebrauchter Software. Auch die Aussage, die Entscheidung
habe in jeglicher Hinsicht einen Schlusspunkt unter den Handel mit
gebrauchter Software zugunsten der Software-Hersteller gesetzt, wird
nicht mehr verwendet.

Beide Behauptungen sind also nur noch dann möglich, wenn Microsoft
zugleich darauf hinweist, dass die Entscheidung noch nicht
rechtskräftig ist. Diese Behauptungen haben damit jegliche
Aussagekraft verloren. Schließlich werden noch Jahre vergehen, bis
der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung fällt.
Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung gehen Beobachter davon aus,
dass der BGH dann für den Handel mit Gebraucht-Software entscheiden
wird.

"Tatsächlich kann weder von einer abschließenden Entscheidung noch
gar von einem Schlusspunkt gesprochen werden", sagte
usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider heute in München. "Das
Urteil des OLG München ist nämlich nicht nur nicht rechtskräftig,
sondern gilt auch nur für Oracle-Software."

So hatte auch das Landgericht München in seinem Microsoft-Urteil
erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die beiden Fälle (Oracle- und
Microsoft-Software) nicht vergleichbar seien. Auch Oracle hatte
gegenüber dem OLG ähnlich argumentiert. Das Landgericht München hat
folgerichtig in seinem rechtskräftigen Microsoft-Urteil entschieden,
"dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner
Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung
von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."

Microsoft greift in den letzten Wochen zu immer unfaireren
Mitteln, um unliebsame Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Nach
Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft diesen Weg gewählt, weil das
Unternehmen aufgrund der bisher ergangenen Urteile davon ausgehen
muss, vor Gericht gegen usedSoft zu verlieren.

Über usedSoft

usedSoft wurde 2003 gegründet und ist der führende europäische
Anbieter von gebrauchter Software aus allen Anwendungsbereichen. Zu
den Kunden der usedSoft-Gruppe zählen u.a. DOHLE, Edeka,
KarstadtQuelle, Kaufland, NATIONAL-BANK, Neckermann, Rewe und
Woolworth, außerdem eine Reihe von Behörden wie die Stadt München,
die Stadtverwaltung Bad Salzuflen und die Datenzentrale
Baden-Württemberg sowie auch einige Sparkassen. Die Einsparungen beim
Kauf von bereits benutzten Lizenzen liegen zwischen 20 und 50
Prozent.

www.usedSoft.com

Originaltext: usedSoft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58756
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58756.rss2

Pressekontakt:
Christoph Möller
möller pr
Telefon: +49 (0)221 80 10 87-87
Email: cm@moeller-pr.de
www.moeller-pr.de


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