Gebraucht-Software: Microsoft macht erneut Rückzieher
Geschrieben am 15-09-2008 |
München (ots) - Software-Monopolist verliert seine Hauptargumente im aktuellen Gebrauchtsoftware-Streit/ OLG-Urteil in Sachen Oracle ist noch nicht rechtskräftig und gilt nur für Oracle-Software
Microsoft muss erneut Behauptungen zurücknehmen, die das Unternehmen gegen den Software-Gebrauchthandel verbreitet hatte. Dies haben die Microsoft-Anwälte gegenüber usedSoft rechtsverbindlich erklärt. Damit verliert der Software-Monopolist seine Hauptargumente im Zuge seiner aktuellen Verleumdungskampagne gegen usedSoft. Die Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die Behauptungen wiederholt.
Microsoft wird künftig nicht mehr behaupten, das jüngste OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software. Auch die Aussage, die Entscheidung habe in jeglicher Hinsicht einen Schlusspunkt unter den Handel mit gebrauchter Software zugunsten der Software-Hersteller gesetzt, wird nicht mehr verwendet.
Beide Behauptungen sind also nur noch dann möglich, wenn Microsoft zugleich darauf hinweist, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Diese Behauptungen haben damit jegliche Aussagekraft verloren. Schließlich werden noch Jahre vergehen, bis der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung fällt. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung gehen Beobachter davon aus, dass der BGH dann für den Handel mit Gebraucht-Software entscheiden wird.
"Tatsächlich kann weder von einer abschließenden Entscheidung noch gar von einem Schlusspunkt gesprochen werden", sagte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider heute in München. "Das Urteil des OLG München ist nämlich nicht nur nicht rechtskräftig, sondern gilt auch nur für Oracle-Software."
So hatte auch das Landgericht München in seinem Microsoft-Urteil erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die beiden Fälle (Oracle- und Microsoft-Software) nicht vergleichbar seien. Auch Oracle hatte gegenüber dem OLG ähnlich argumentiert. Das Landgericht München hat folgerichtig in seinem rechtskräftigen Microsoft-Urteil entschieden, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."
Microsoft greift in den letzten Wochen zu immer unfaireren Mitteln, um unliebsame Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft diesen Weg gewählt, weil das Unternehmen aufgrund der bisher ergangenen Urteile davon ausgehen muss, vor Gericht gegen usedSoft zu verlieren.
Über usedSoft
usedSoft wurde 2003 gegründet und ist der führende europäische Anbieter von gebrauchter Software aus allen Anwendungsbereichen. Zu den Kunden der usedSoft-Gruppe zählen u.a. DOHLE, Edeka, KarstadtQuelle, Kaufland, NATIONAL-BANK, Neckermann, Rewe und Woolworth, außerdem eine Reihe von Behörden wie die Stadt München, die Stadtverwaltung Bad Salzuflen und die Datenzentrale Baden-Württemberg sowie auch einige Sparkassen. Die Einsparungen beim Kauf von bereits benutzten Lizenzen liegen zwischen 20 und 50 Prozent.
www.usedSoft.com
Originaltext: usedSoft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58756 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58756.rss2
Pressekontakt: Christoph Möller möller pr Telefon: +49 (0)221 80 10 87-87 Email: cm@moeller-pr.de www.moeller-pr.de
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