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Pressemitteilung Rechtsfall Pelikan - Brother

Geschrieben am 17-09-2008

Hannover (ots) - Brother hat am 3. Juli 2008 beim Landgericht
Düsseldorf Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
Pelikan gestellt. In diesem Antrag behauptet Brother, Pelikan würde
zwei seiner Gebrauchsmuster bei zwei unterschiedlichen Patronentypen
verletzen. Das Landgericht Düsseldorf hat am 11. September sein
Urteil in dieser Sache verkündet.

Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother
angemeldete Gebrauchsmuster für deren LC 1000 und LC 970 Patronen.
Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster die auf eine bestimmte
Ausführung von Haltenuten bzw. auf triviale geometrische Merkmale
der Tintenendstandsanzeige gerichtet sind.

Pelikan hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster
Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München
eingelegt. Dabei macht Pelikan im Wesentlichen geltend, dass den
Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine
erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Pelikan ist zuversichtlich,
dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden.

Das Gericht ist in zwei Fällen der Argumentation von Pelikan
gefolgt und hat somit pro Pelikan den Antrag Brothers zurückgewiesen.
In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag zugelassen, d.h. contra
Pelikan entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser
Entscheid ist aber nicht definitiv und wird von Pelikan angefochten.
Die Frage, ob Pelikan dieses Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann
nur in einem ordentlichen Prozess abgeklärt werden. Bis heute ist
keine ordentliche Klage gegen Pelikan erhoben worden. Pelikan wird
sich gegen Brother mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr
setzen. Die Prozesse können mehrere Jahre dauern.

Unabhängig von dieser Entscheidung werden die betroffenen Produkte
bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. Pelikan
vermeidet dadurch jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der
Patronen.

Es gehört zu Pelikans Prinzipien, das geistige Eigentum Dritter zu
respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische
Lösungen umzusetzen. Diese werden im 2007 neu eröffneten
Technologiezentrum in Wetzikon, Schweiz, einem hochmodernen
Forschungszentrum mit höchsten technischen Standards entwickelt.
Dabei betreibt Pelikan einen hohen Aufwand, um Patentverletzungen
generell auszuschließen. Im Rahmen seiner umfassenden Patentpolitik
setzt Pelikan auch externe Berater zur Patentabklärung ein.

Die Stärke von Pelikan liegt nicht nur in der 170-jährigen
Erfahrung bei der Herstellung von Tinten und kostengünstigen
Verbrauchsmaterialien, sondern auch in der schnellen Reaktion auf
Marktgegebenheiten. Die Pelikan Gruppe besteht u.a. aus acht eigenen
Produktionswerken weltweit, sowie einer eigenen Forschung und
Entwicklung.

Originaltext: Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71208
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71208.rss2

Pressekontakt:
PR13 Agentur für Public Relations
Palmaille 50
22767 Hamburg
Tel 040 - 21 99 33 66
Email info@pr13.de


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