Pressemitteilung Rechtsfall Pelikan - Brother
Geschrieben am 17-09-2008 |
Hannover (ots) - Brother hat am 3. Juli 2008 beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Pelikan gestellt. In diesem Antrag behauptet Brother, Pelikan würde zwei seiner Gebrauchsmuster bei zwei unterschiedlichen Patronentypen verletzen. Das Landgericht Düsseldorf hat am 11. September sein Urteil in dieser Sache verkündet.
Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren LC 1000 und LC 970 Patronen. Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten bzw. auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet sind.
Pelikan hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Dabei macht Pelikan im Wesentlichen geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Pelikan ist zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden.
Das Gericht ist in zwei Fällen der Argumentation von Pelikan gefolgt und hat somit pro Pelikan den Antrag Brothers zurückgewiesen. In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag zugelassen, d.h. contra Pelikan entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser Entscheid ist aber nicht definitiv und wird von Pelikan angefochten. Die Frage, ob Pelikan dieses Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur in einem ordentlichen Prozess abgeklärt werden. Bis heute ist keine ordentliche Klage gegen Pelikan erhoben worden. Pelikan wird sich gegen Brother mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Die Prozesse können mehrere Jahre dauern.
Unabhängig von dieser Entscheidung werden die betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. Pelikan vermeidet dadurch jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen.
Es gehört zu Pelikans Prinzipien, das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen. Diese werden im 2007 neu eröffneten Technologiezentrum in Wetzikon, Schweiz, einem hochmodernen Forschungszentrum mit höchsten technischen Standards entwickelt. Dabei betreibt Pelikan einen hohen Aufwand, um Patentverletzungen generell auszuschließen. Im Rahmen seiner umfassenden Patentpolitik setzt Pelikan auch externe Berater zur Patentabklärung ein.
Die Stärke von Pelikan liegt nicht nur in der 170-jährigen Erfahrung bei der Herstellung von Tinten und kostengünstigen Verbrauchsmaterialien, sondern auch in der schnellen Reaktion auf Marktgegebenheiten. Die Pelikan Gruppe besteht u.a. aus acht eigenen Produktionswerken weltweit, sowie einer eigenen Forschung und Entwicklung.
Originaltext: Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71208 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71208.rss2
Pressekontakt: PR13 Agentur für Public Relations Palmaille 50 22767 Hamburg Tel 040 - 21 99 33 66 Email info@pr13.de
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