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Schulzeiten wichtig für die Rente

Geschrieben am 18-09-2008

Berlin (ots) - Schulzeiten zählen für die Rente. Der Besuch einer
allgemeinbildenden Schule, einer Fachschule, einer Fachhochschule
oder einer Hochschule sowie die Teilnahme an einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden ab dem 17. Geburtstag
insgesamt bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten in der
Rentenversicherung berücksichtigt. Es ist daher wichtig, diese Zeiten
bei einer Kontenklärung durch die Rentenversicherung, spätestens aber
im Rentenantrag, nachzuweisen. Darauf macht die Deutsche
Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Anrechnungszeiten steigern zwar nicht immer unmittelbar die Rente.
Sie zählen aber bei der Erfüllung von Wartezeiten in der
Rentenversicherung mit. So kann man etwa die Altersrente für
langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten,
wenn man eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Darüber hinaus können
Schulzeiten zu einer besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten -
also zu einer höheren Rente - führen. Damit aus Schulzeiten
Anrechnungszeiten werden können, ist kein Schulabschluss notwendig.

Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wirken sich ferner bis zu drei
Jahre rentensteigernd aus.

Bei Fragen geben die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der
Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 gern Auskunft.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030-865 89174
Fax.: 030-865 89425
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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