ots.Audio: Vorteil für Wehr- und Zivildienstleistende: Die Rentenbeiträge zahlt der Staat
Geschrieben am 22-09-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Tausende junge Männer treten jedes Jahr ihren Wehr- oder Zivildienst an, viele von ihnen kommen direkt von der Schulbank. Reich wird man dabei nicht, denn der Sold ist bescheiden. Aber es gibt auch einen Vorteil: beim Wehr- oder Zivildienst zahlt der Staat alle Rentenbeiträge. Näheres dazu weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
0-Ton: 28 Sekunden Mit Aufnahme des Wehrdienstes, der mehr als drei Tage umfassen muss, oder des Zivildienstes, greift zeitgleich der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt allein der Bund. Die Beitragszeit beginnt am Tag des Diensteintritts und endet mit dem Tag der Entlassung bzw. des Ausscheidens. Der Zivildienst umfasst -übrigens wie der Wehrdienst - heute neun Monate.
Was zahlt der Staat konkret für die Rente ein?
0-Ton: 48 Sekunden Die Höhe der Rentenbeiträge für Wehr- und Zivildienstzeiten richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst. Vielmehr werden die Beiträge eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet. Das bedeutet für 2008 beispielsweise, dass Grundwehr- oder Zivildienstleistende so gestellt werden wie Arbeitnehmer, die monatlich rund 1.491 Euro in den alten und 1.260 Euro in den neuen Bundesländern brutto verdienen. Entscheidend für die Frage, ob die Basiswerte West oder Ost für die Rente angesetzt werden, ist der Dienstort - nicht der Wohnort der Dienstleistenden.
Ein Beispiel: Einem Wehrdienstleistenden aus Magdeburg, der zum Beispiel seinen Wehrdienst neun Monate im Jahr 2008 an einem Standort in Hessen geleistet hat, wird ein Verdienst von 13.419 Euro, also neunmal 1.491 Euro, im Rentenkonto gutgeschrieben. Und wer meldet die Zeiten dem Rentenversicherungsträger?
0-Ton: 49 Sekunden Die Wehr- und Zivildienstzeiten werden auf elektronischem Wege vom Bundesamt für Wehrverwaltung oder vom Bundesamt für Zivildienst gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten auch zuordnen und in dem individuellen Versicherungskonto verarbeiten kann, wird die Versicherungsnummer benötigt. Die beantragen die Bundesämter für Wehr- oder Zivildienst. Wer als Arbeitnehmer zum Wehrdienst einberufen wird, hat aber bereits eine Versicherungsnummer, die er der Dienststelle umgehend mitteilen sollte. Ob die Zeiten bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen, kann durch einen Versicherungsverlauf überprüft werden, den man von seinem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern kann.
Wo wir gerade beim Thema Altersvorsorge für junge Menschen sind. Können Wehr- oder Zivildienstleistende auch riestern?
0-Ton: 27 Sekunden Ja, denn Wehr- und Zivildienstleistende sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und deshalb auch förderberechtigt. Auch für sie gilt: Die volle Zulage gibt es nur, wenn sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens auf das Riester-Konto einzahlen. Lag das Einkommen im Vorjahr bei Null, dann genügt es, den Mindesteigenbeitrag von zurzeit 60 Euro im Jahr einzuzahlen.
Wo können sich junge Leute zu diesem Thema informieren?
0-Ton: 40 Sekunden Am besten wendet man sich für ein persönliches Gespräch an eine der bundesweit vorhandenen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird kostenlose und individuelle Hilfe in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten. Den schnellsten Weg zu den Ansprechpartnern bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Für Fragen stehen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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