Wahaha hält in Rechtsstreit mit Danone Stockholmer Schlichtungsverfahren für entscheidend
Geschrieben am 23-09-2008 |
Peking (ots/PRNewswire) -
Die Wahaha Group Co., Ltd., Chinas führender Getränketycoon, gibt bekannt, dass ein Gericht im schwedischen Stockholm im kommenden Januar den Prozess zwischen dem Unternehmen und dem französischen Lebensmittelgiganten Danone Group nach einer Reihe von über 18 Monate andauernden Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen anhören wird. Danone hat gegen Wahaha etliche Prozesse angestrengt und davon zwölf verloren.
Die Zusammenarbeit zwischen Danone und Wahaha begann 1996. Damals unterzeichneten das französische Unternehmen Danone Group, Hong Kong Peregrine Investments Holdings Limited und die Wahaha Group Co., Ltd. einen Kooperationsvertrag über die Gründung von fünf Joint Venture-Unternehmen. Nach der Finanzkrise in Asien ging Hong Kong Peregrine in Konkurs, seinen zehnprozentigen Anteil erwarb Danone, hielt dadurch damals 51 % der Anteile an den Joint Ventures und hatte somit die Kontrolle. Zu Beginn der Zusammenarbeit gründete Wahaha ausserdem fünf weitere Non-Joint-Ventures, die andere Produkte als reines Wasser, Fruchtmilch und Ba Bao-Reispudding herstellten.
Im April 2007 lehnte Wahaha Danones Antrag auf Erwerb eines 51-prozentigen Anteils an Wahahas Non-Joint-Ventures für einen Preis von 4 Milliarden RMB als Versuch einer feindlichen Übernahme ab. Einflussreiche Persönlichkeiten wie der heutige französische Präsident Nicolas Sarkozy versuchten zu vermitteln. Doch die Meinungsverschiedenheiten waren so gross, dass man die Verhandlungen schliesslich abbrach. Hiernach strengte Danone über 30 Prozesse an und beschuldigte Wahaha des Vertragsbruchs und der illegalen Verwendung des Warenzeichens Wahaha in Ländern wie Frankreich, Italien, den USA und China.
Am 12. November 2007 entschied das mittlere Volksgericht (People's Intermediate Court) in Guilin zugunsten von Wahaha und erklärte, der französische Direktor der Danone Group hätte sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht.
Am 10. Dezember 2007 entschied die Schiedsgerichtskommission Hangzhou zugunsten Wahahas, stützte damit den Antrag auf einen Schiedsgerichtsentscheid von Wahaha und kam zu dem Schluss, dass das Warenzeichen Wahaha der Wahaha-Group gehörte. So wurde der Vertrag zur Warenzeichenübernahme zwischen Danone und Wahaha direkt beendet.
Am 21. Dezember 2007 beendete das mittlere Volksgericht der 8. Agricultural Division of Xinjiang Production and Construction Infantry den von Jinjia Investment Co., Ltd., einem Unternehmen der Danone Group (Danone Jinjia), angestrengten Prozess, in dem Danone Jinjia den Wahaha-Vorsitzenden Zong Qinghou, beschuldigt hatte, am 11. Dezember gegen die Interessen der Firma gehandelt zu haben. Der Antrag des Klägers wurde abgewiesen, und Danone Jinjia hatte die Case Acceptance Fee (Prozessannahmegebühr) in Höhe von 24.656 RMB zahlen.
Am 25. Juni 2008 fällte das mittlere Volksgericht von Shenyang sein erstes Urteil. Das Gericht bestätigte, dass Qin Peng als Direktor gegen die Wettbewerbsklausel verstiess und verurteilte ihn dazu, seine Funktion als Direktor bei Shenyang Wahaha aufzugeben. Es forderte von ihm ebenfalls, sein Einkommen in Höhe von 200.000 RMB an Shenyang Wahaha zu übergeben und eine Kompensation in Höhe von 200.000 RMB für daraus entstandene finanzielle Verluste zu zahlen.
Am 11. Juli 2008 gab das Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce (AISCC) die 7. Verfahrensorder zum Fall der von Danone beantragten vorübergehenden Massnahmen heraus. Das AISCC lehnte Danones Antrag, vorübergehende Massnahmen gegen Wahaha einzuleiten, ab.
Am 17. Juli 2008 erhielt die Wahaha Group vom Trademark Office of the State Administration for Industry and Commerce der VR China (Chinesisches Markenamt) den richterlichen Beschluss. Es entschied, dass das von Wahaha beantragte Warenzeichen Shuangwaiwai registriert werden durfte. Es wies ferner Einsprüche gegen derartige Registeranträge seitens Jinjia Investment Co., Ltd., einer Tochterfirma von Danone Asia Pte Ltd., zurück.
Am 4. August 2008 wies das mittlere Volksgericht von Hangzhou den Antrag von Danone auf Rücknahme des Schiedsbeschlusses zum Warenzeichen Wahaha ab. (Demnach ist die endgültige Entscheidung der Schiedskommission Hangzhou, der zufolge das Warenzeichen Wahaha der Wahaha Group gehört, rechtskräftig).
Am 28. August 2008 wiesen das Gericht in Xinxiang (Provinz Henan) und das Gericht in Shenyang (Provinz Liaoning) den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, der von der französischen Danone Group gegen den Vorsitzenden der Wahaha Group Zong Qinghou vorgebracht worden war, zurück.
Darüber hinaus strengte Danone im August 2007 Prozesse gegen den Anlagenanbieter von Wahaha, Groupe Sidel Bottling Service Company, vor lokalen Gerichten Italiens und Frankreichs an. Ausserdem wurde ein weiterer Anlagenanbieter von Wahaha - Procomac - vor einem italienischen Gericht verklagt. Jedoch gingen diese drei Fälle sämtlich gegen Danone aus.
Danone und Wahaha warten auf Schiedsgerichtsentscheidung in Schweden
Neben den obigen gerichtlichen Auseinandersetzungen hat Danone Prozesse gegen ausländische Aktionäre der Wahaha-Non-Joint-Ventures vor lokalen Gerichten auf den Britischen Jungferninseln und in Amerikanisch-Samoa angestrengt. Danone forderte den Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf Einfrierung des Vermögens des Angeklagten und einer Übernahmeanordnung gegen diese Unternehmen, die keine Verbindung mit Danone haben. Der chinesische Rechtsanwalt Yang Yongjun kommentierte, dass Danone durch vage Formulierungen, wie "Hörensagen", "es besteht die Besorgnis", "gerüchteweise" Wahaha beschuldigte, grosse Verluste für Danone zu verursachen, und weiter erklärte, die ausländischen Aktionäre der Non-Joint-Ventures von Wahaha hätten keine realen Geschäfte und störten durch den Einsatz unzulässiger Mittel auf schwerwiegende Weise ihre Herstellung und ihren Vertrieb.
Die lokalen Gerichte gaben in Abwesenheit des Wahaha-Anwalts direkt die Übernahmeanordnung heraus und ernannten den Danone-Vertreter KPMG, um die ausländischen Aktionäre der Non-Joint-Ventures von Wahaha zu übernehmen. Nach der Entscheidung kontaktierte KPMG telefonisch bzw. schriftlich die entsprechenden Banken, Buchhaltungsfirmen, die Verwaltung für Industrie und Handel in China sowie Unternehmen, die von derartigen ausländischen Aktionären gegründet worden waren, und forderte sie auf, das Vermögen des Beklagten einzufrieren und Unternehmenssiegel (Company Chops), Konten und Akten einzureichen.
Yang Yongjun kommentierte, dass nach dem Recht der Volksrepublik China KPMG keine Übernahmerechte in China hätte und auch nicht berechtigt sei, sich herauszunehmen, Schreiben an Banken und andere Institutionen zu versenden, in denen diese aufgefordert wurden, ohne Erlaubnis der chinesischen Regierung Unternehmenseigentum einzufrieren und Firmengeschäfte zu übernehmen. Durch diese Taten lassen sich die Handlungen von KPMG als eine Form der Rechtsverletzung betrachten. Gegen KPMG läuft zurzeit ein Prozess mit einem betroffenen Non-Joint-Venture von Wahaha, in dem KPMG beschuldigt wird, das reguläre Geschäft und den Betrieb zu stören.
Ausserdem hat Danone die Ehefrau und Tochter des Vorsitzenden der Wahaha Group, Zong Qinghou, vor einem lokalen US-amerikanischen Gericht verklagt und sie des gemeinschaftlichen Komplotts und der Planung mehrerer Handlungen beschuldigt, die auf illegale Weise Danones Interessen schädigen - obwohl keine der beiden etwas mit den Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen zu tun hat. Danone schrieb in seiner Anklageschrift, dass die damals in den USA studierende Tochter von Zong Qinghou "mindestens vier Jahre lang einen beträchtlichen und umfassenden Komplottplan schmiedete." Shan Qining, der Sprecher von Wahaha, entgegnete: "Diese Anklageschrift ist schon komisch, weil Zong Qinghous Tochter ein Teenager war als sie in die USA kam und weil ihre dortige Ausbildung freundlicherweise von Herrn Fan Yimou, dem Danone-Präsidenten für den asiatisch-pazifischen Raum, unterstützt und organisiert wurde. Es war wirklich komisch, dass Danone diesen Teil in seine Anklage aufnahm."
Qian Weiqing, der Anwalt Wahahas von der Kanzlei Dacheng, erklärte, dass obgleich Danone über 30 Prozesse angestrengt hätte, das Unternehmen zu diesen Fällen keine handfesten Beweise habe vorbringen können. Auf der anderen Seite konnte Wahaha ausreichend stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass die Firma gegen keine Bestimmungen verstossen hat. Wie sich aus den von PWC, einer von Danone eingesetzten Buchhaltungsfirma, bereitgestellten Prüfberichten und Aktennotizen ergibt, wurde durch Wahaha während einer Reihe von hiermit in Zusammenhang stehenden Transaktionen keinerlei Betrug begangen, und die Interessen Danones wurden nicht verletzt.
Vielmehr wurde Danone über die Existenz der Non-Joint-Ventures von Wahaha zu Beginn deren Gründung unterrichtet, sodass keine Verschleierung vorlag. Anwalt Qian führte aus, dass ein Sieg Wahahas in diesen Fällen nicht unerwartet kam, während Danones Prozesse überall in der Welt mit ähnlichen Klagen angestrengt wurden. Laut Anwalt Qian können diese Fälle als Beispiele für die folgenden Fälle dienen, durch die Wahaha eine günstigere Position erlangen könnte.
Beide Parteien warten jetzt auf die Schiedsgerichtsentscheidung von der Schiedsgerichtsinstanz der Stockholmer Handelskammer, die als die kritischste Verhandlung im Disput zwischen Danone und Wahaha gilt. Wahaha geht mit einer positiven Einstellung in diesen Prozess. "Wir glauben, die Schiedsgerichtsinstanz der Stockholmer Handelskammer wird ganz sicher die Wahrheit, die Gesetze Chinas und die Entscheidung der chinesischen Gerichte achten und ein angemessenes Urteil treffen", erklärte Yang Yongjun.
Der Fehde zwischen Wahaha und Danone wurde seitens der lokalen Medien in China viel Aufmerksamkeit zuteil. Für Berichte über diese Auseinandersetzungen konsultieren Sie bitte http://english.people.com.cn/90001/90778/90857/90860/6503800.html http://english.people.com.cn/90001/90778/90857/90860/6503796.html.
Originaltext: Wahaha Group Co., Ltd. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72904 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72904.rss2
Pressekontakt: Wahaha Werbeabteilung, +86-138-1000-8003, oder xingjia21@126.com
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