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Wahaha hält in Rechtsstreit mit Danone Stockholmer Schlichtungsverfahren für entscheidend

Geschrieben am 23-09-2008

Peking (ots/PRNewswire) -

Die Wahaha Group Co., Ltd., Chinas führender Getränketycoon, gibt
bekannt, dass ein Gericht im schwedischen Stockholm im kommenden
Januar den Prozess zwischen dem Unternehmen und dem französischen
Lebensmittelgiganten Danone Group nach einer Reihe von über 18 Monate
andauernden Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen anhören
wird. Danone hat gegen Wahaha etliche Prozesse angestrengt und davon
zwölf verloren.

Die Zusammenarbeit zwischen Danone und Wahaha begann 1996. Damals
unterzeichneten das französische Unternehmen Danone Group, Hong Kong
Peregrine Investments Holdings Limited und die Wahaha Group Co., Ltd.
einen Kooperationsvertrag über die Gründung von fünf Joint
Venture-Unternehmen. Nach der Finanzkrise in Asien ging Hong Kong
Peregrine in Konkurs, seinen zehnprozentigen Anteil erwarb Danone,
hielt dadurch damals 51 % der Anteile an den Joint Ventures und hatte
somit die Kontrolle. Zu Beginn der Zusammenarbeit gründete Wahaha
ausserdem fünf weitere Non-Joint-Ventures, die andere Produkte als
reines Wasser, Fruchtmilch und Ba Bao-Reispudding herstellten.

Im April 2007 lehnte Wahaha Danones Antrag auf Erwerb eines
51-prozentigen Anteils an Wahahas Non-Joint-Ventures für einen Preis
von 4 Milliarden RMB als Versuch einer feindlichen Übernahme ab.
Einflussreiche Persönlichkeiten wie der heutige französische
Präsident Nicolas Sarkozy versuchten zu vermitteln. Doch die
Meinungsverschiedenheiten waren so gross, dass man die Verhandlungen
schliesslich abbrach. Hiernach strengte Danone über 30 Prozesse an
und beschuldigte Wahaha des Vertragsbruchs und der illegalen
Verwendung des Warenzeichens Wahaha in Ländern wie Frankreich,
Italien, den USA und China.

Am 12. November 2007 entschied das mittlere Volksgericht
(People's Intermediate Court) in Guilin zugunsten von Wahaha und
erklärte, der französische Direktor der Danone Group hätte sich des
unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht.

Am 10. Dezember 2007 entschied die Schiedsgerichtskommission
Hangzhou zugunsten Wahahas, stützte damit den Antrag auf einen
Schiedsgerichtsentscheid von Wahaha und kam zu dem Schluss, dass das
Warenzeichen Wahaha der Wahaha-Group gehörte. So wurde der Vertrag
zur Warenzeichenübernahme zwischen Danone und Wahaha direkt beendet.

Am 21. Dezember 2007 beendete das mittlere Volksgericht der 8.
Agricultural Division of Xinjiang Production and Construction
Infantry den von Jinjia Investment Co., Ltd., einem Unternehmen der
Danone Group (Danone Jinjia), angestrengten Prozess, in dem Danone
Jinjia den Wahaha-Vorsitzenden Zong Qinghou, beschuldigt hatte, am
11. Dezember gegen die Interessen der Firma gehandelt zu haben. Der
Antrag des Klägers wurde abgewiesen, und Danone Jinjia hatte die Case
Acceptance Fee (Prozessannahmegebühr) in Höhe von 24.656 RMB zahlen.

Am 25. Juni 2008 fällte das mittlere Volksgericht von Shenyang
sein erstes Urteil. Das Gericht bestätigte, dass Qin Peng als
Direktor gegen die Wettbewerbsklausel verstiess und verurteilte ihn
dazu, seine Funktion als Direktor bei Shenyang Wahaha aufzugeben. Es
forderte von ihm ebenfalls, sein Einkommen in Höhe von 200.000 RMB an
Shenyang Wahaha zu übergeben und eine Kompensation in Höhe von
200.000 RMB für daraus entstandene finanzielle Verluste zu zahlen.

Am 11. Juli 2008 gab das Arbitration Institute of the Stockholm
Chamber of Commerce (AISCC) die 7. Verfahrensorder zum Fall der von
Danone beantragten vorübergehenden Massnahmen heraus. Das AISCC
lehnte Danones Antrag, vorübergehende Massnahmen gegen Wahaha
einzuleiten, ab.

Am 17. Juli 2008 erhielt die Wahaha Group vom Trademark Office of
the State Administration for Industry and Commerce der VR China
(Chinesisches Markenamt) den richterlichen Beschluss. Es entschied,
dass das von Wahaha beantragte Warenzeichen Shuangwaiwai registriert
werden durfte. Es wies ferner Einsprüche gegen derartige
Registeranträge seitens Jinjia Investment Co., Ltd., einer
Tochterfirma von Danone Asia Pte Ltd., zurück.

Am 4. August 2008 wies das mittlere Volksgericht von Hangzhou den
Antrag von Danone auf Rücknahme des Schiedsbeschlusses zum
Warenzeichen Wahaha ab. (Demnach ist die endgültige Entscheidung der
Schiedskommission Hangzhou, der zufolge das Warenzeichen Wahaha der
Wahaha Group gehört, rechtskräftig).

Am 28. August 2008 wiesen das Gericht in Xinxiang (Provinz Henan)
und das Gericht in Shenyang (Provinz Liaoning) den Vorwurf des
unlauteren Wettbewerbs, der von der französischen Danone Group gegen
den Vorsitzenden der Wahaha Group Zong Qinghou vorgebracht worden
war, zurück.

Darüber hinaus strengte Danone im August 2007 Prozesse gegen den
Anlagenanbieter von Wahaha, Groupe Sidel Bottling Service Company,
vor lokalen Gerichten Italiens und Frankreichs an. Ausserdem wurde
ein weiterer Anlagenanbieter von Wahaha - Procomac - vor einem
italienischen Gericht verklagt. Jedoch gingen diese drei Fälle
sämtlich gegen Danone aus.

Danone und Wahaha warten auf Schiedsgerichtsentscheidung in
Schweden

Neben den obigen gerichtlichen Auseinandersetzungen hat Danone
Prozesse gegen ausländische Aktionäre der Wahaha-Non-Joint-Ventures
vor lokalen Gerichten auf den Britischen Jungferninseln und in
Amerikanisch-Samoa angestrengt. Danone forderte den Erlass einer
gerichtlichen Anordnung auf Einfrierung des Vermögens des Angeklagten
und einer Übernahmeanordnung gegen diese Unternehmen, die keine
Verbindung mit Danone haben. Der chinesische Rechtsanwalt Yang
Yongjun kommentierte, dass Danone durch vage Formulierungen, wie
"Hörensagen", "es besteht die Besorgnis", "gerüchteweise" Wahaha
beschuldigte, grosse Verluste für Danone zu verursachen, und weiter
erklärte, die ausländischen Aktionäre der Non-Joint-Ventures von
Wahaha hätten keine realen Geschäfte und störten durch den Einsatz
unzulässiger Mittel auf schwerwiegende Weise ihre Herstellung und
ihren Vertrieb.

Die lokalen Gerichte gaben in Abwesenheit des Wahaha-Anwalts
direkt die Übernahmeanordnung heraus und ernannten den
Danone-Vertreter KPMG, um die ausländischen Aktionäre der
Non-Joint-Ventures von Wahaha zu übernehmen. Nach der Entscheidung
kontaktierte KPMG telefonisch bzw. schriftlich die entsprechenden
Banken, Buchhaltungsfirmen, die Verwaltung für Industrie und Handel
in China sowie Unternehmen, die von derartigen ausländischen
Aktionären gegründet worden waren, und forderte sie auf, das Vermögen
des Beklagten einzufrieren und Unternehmenssiegel (Company Chops),
Konten und Akten einzureichen.

Yang Yongjun kommentierte, dass nach dem Recht der Volksrepublik
China KPMG keine Übernahmerechte in China hätte und auch nicht
berechtigt sei, sich herauszunehmen, Schreiben an Banken und andere
Institutionen zu versenden, in denen diese aufgefordert wurden, ohne
Erlaubnis der chinesischen Regierung Unternehmenseigentum
einzufrieren und Firmengeschäfte zu übernehmen. Durch diese Taten
lassen sich die Handlungen von KPMG als eine Form der
Rechtsverletzung betrachten. Gegen KPMG läuft zurzeit ein Prozess mit
einem betroffenen Non-Joint-Venture von Wahaha, in dem KPMG
beschuldigt wird, das reguläre Geschäft und den Betrieb zu stören.

Ausserdem hat Danone die Ehefrau und Tochter des Vorsitzenden der
Wahaha Group, Zong Qinghou, vor einem lokalen US-amerikanischen
Gericht verklagt und sie des gemeinschaftlichen Komplotts und der
Planung mehrerer Handlungen beschuldigt, die auf illegale Weise
Danones Interessen schädigen - obwohl keine der beiden etwas mit den
Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen zu tun hat. Danone
schrieb in seiner Anklageschrift, dass die damals in den USA
studierende Tochter von Zong Qinghou "mindestens vier Jahre lang
einen beträchtlichen und umfassenden Komplottplan schmiedete." Shan
Qining, der Sprecher von Wahaha, entgegnete: "Diese Anklageschrift
ist schon komisch, weil Zong Qinghous Tochter ein Teenager war als
sie in die USA kam und weil ihre dortige Ausbildung freundlicherweise
von Herrn Fan Yimou, dem Danone-Präsidenten für den
asiatisch-pazifischen Raum, unterstützt und organisiert wurde. Es war
wirklich komisch, dass Danone diesen Teil in seine Anklage aufnahm."

Qian Weiqing, der Anwalt Wahahas von der Kanzlei Dacheng,
erklärte, dass obgleich Danone über 30 Prozesse angestrengt hätte,
das Unternehmen zu diesen Fällen keine handfesten Beweise habe
vorbringen können. Auf der anderen Seite konnte Wahaha ausreichend
stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass die Firma gegen keine
Bestimmungen verstossen hat. Wie sich aus den von PWC, einer von
Danone eingesetzten Buchhaltungsfirma, bereitgestellten Prüfberichten
und Aktennotizen ergibt, wurde durch Wahaha während einer Reihe von
hiermit in Zusammenhang stehenden Transaktionen keinerlei Betrug
begangen, und die Interessen Danones wurden nicht verletzt.

Vielmehr wurde Danone über die Existenz der Non-Joint-Ventures
von Wahaha zu Beginn deren Gründung unterrichtet, sodass keine
Verschleierung vorlag. Anwalt Qian führte aus, dass ein Sieg Wahahas
in diesen Fällen nicht unerwartet kam, während Danones Prozesse
überall in der Welt mit ähnlichen Klagen angestrengt wurden. Laut
Anwalt Qian können diese Fälle als Beispiele für die folgenden Fälle
dienen, durch die Wahaha eine günstigere Position erlangen könnte.

Beide Parteien warten jetzt auf die Schiedsgerichtsentscheidung
von der Schiedsgerichtsinstanz der Stockholmer Handelskammer, die als
die kritischste Verhandlung im Disput zwischen Danone und Wahaha
gilt. Wahaha geht mit einer positiven Einstellung in diesen Prozess.
"Wir glauben, die Schiedsgerichtsinstanz der Stockholmer
Handelskammer wird ganz sicher die Wahrheit, die Gesetze Chinas und
die Entscheidung der chinesischen Gerichte achten und ein
angemessenes Urteil treffen", erklärte Yang Yongjun.

Der Fehde zwischen Wahaha und Danone wurde seitens der lokalen
Medien in China viel Aufmerksamkeit zuteil. Für Berichte über diese
Auseinandersetzungen konsultieren Sie bitte
http://english.people.com.cn/90001/90778/90857/90860/6503800.html
http://english.people.com.cn/90001/90778/90857/90860/6503796.html.

Originaltext: Wahaha Group Co., Ltd.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72904
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72904.rss2

Pressekontakt:
Wahaha Werbeabteilung, +86-138-1000-8003, oder xingjia21@126.com


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