,Börse Online' im Gespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Unternehmen dürfen erpresserischen Aktionären nicht vorschnell klein bei geben
Geschrieben am 24-09-2008 |
München (ots) - Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen hat Priorität / Warnung an Vorstände, bei Anfechtungsklagen aus Bequemlichkeit Vergleiche zu schließen / Einführung einer Bagatellschwelle geplant
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warnt Unternehmenslenker davor, bei Angriffen von räuberischen Aktionären zu schnell nachzugeben. Unter hohem Zeitdruck seien Vergleiche mit erpresserischen Klägern verständlich. "Wir können den Unternehmen nicht verbieten, Vergleiche zu schließen", sagt Zypries in einem aktuellen Interview mit dem Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe 40/2008, EVT 25. September 2008). Aber: "Wenn ein solcher Zeitdruck nicht vorhanden ist, darf der Vorstand nicht das Geld der Aktionäre durch einen Vergleich aus Bequemlichkeit verschleudern, sondern muss eine aussichtslose Klage abwehren. Er würde sich sonst schadensersatzpflichtig machen", ergänzt die Ministerin.
So genannte räuberische Aktionäre leben davon, systematisch gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zu klagen. Während eine solche Klage läuft, werden wichtige Beschlüsse nicht rechtskräftig. Die unter Zeitdruck gesetzten Unternehmen scheuen meist den Weg durch die Instanzen und zahlen die aufsässigen Aktionäre stattdessen aus. Die ausgeprägten Schutzrechte im deutschen Aktienrecht würden von den Klägern ausgenutzt, erläutert Zypries gegenüber 'Börse Online': "In gewisser Weise ist die räuberische Anfechtungsklage also typisch deutsch."
Zypries will, noch vor der Bundestagswahl 2009 schärfere Regeln gegen diese Praktiken durch den Bundestag bringen. "Die Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen liegt mir besonders am Herzen", versichert die Bundesjustizministerin. Die entsprechenden Regeln sollen Teil des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie werden. Unter anderem will Zypries eine Bagatellschwelle einführen. Aktionäre, die weniger als 100 Euro vom Nennwert des betreffenden Unternehmens halten, sollen demnach künftig nicht mehr wegen leichter Verstöße wichtige Entscheidungen aufhalten können. Die Bundesjustizministerin wehrt sich im 'Börse Online'-Interview gegen die Kritik von Experten, die diese Schwelle realitätsfern genannt hatten: "Bei der Schwelle von 100 Euro geht es eigentlich um das Aussortieren ganz krasser Fälle. Wenn jemand mit weniger als 100 Euro Nennbetrag an einer Gesellschaft beteiligt ist und dann eine Anfechtungsklage erhebt, um eine milliardenschwere Kapitalerhöhung aufzuhalten, dann stimmt ganz offensichtlich etwas nicht."
Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67525 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67525.rss2
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