Singhammer/Fischbach: Kinderförderungsgesetz ist Erfolg der Union
Geschrieben am 26-09-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der abschließenden Beratung des Kinderförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB:
Nach dem Elterngeld gelingt nun das zweite Leuchtturmprojekt in der Familienpolitik. Ziel des Kinderförderungsgesetzes ist es, bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen, einen Rechtsanspruch zu verankern und das Betreuungsgeld einzuführen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt und die Wahlfreiheit der Familien, wie sie ihr Leben mit Kindern gestalten, gesichert.
Für Eltern ist es wichtig, alternative, flexible und passgenaue Betreuungsangebote für ihr Kind zu haben- und da leisten die Tagesmütter einen wertvollen Beitrag. Aber auch privat-gewerbliche Anbieter sollen verstärkt die Möglichkeit der Förderung erhalten- nur so sind die angestrebten 35% zu erreichen.
Es ist vor allem der Union zu verdanken, dass durch das Kinderförderungsgesetz insbesondere die Kindertagespflege und damit auch die Großtagespflege gestärkt werden konnte. Das Gesetz trägt dazu bei, dass das Berufsbild der Tagesmütter auf Dauer attraktiver wird. Mittelfristig soll die Kindertagespflege eine angemessen vergütete Vollzeittätigkeit werden. Eine entsprechend angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Qualifizierung der Tagespflegepersonen und der Kindertagespflege an sich, sind daher von großer Bedeutung. Mit dem Kinderförderungsgesetz tragen wir diesen Anliegen Rechnung.
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