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ots.Audio: Rente im Ausland: Die 5 wichtigsten Fragen

Geschrieben am 29-09-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Viele Rentner erfüllen sich im Ruhestand einen Traum: Sie genießen
ihre Rente im Ausland − da, wo andere Urlaub machen. Ob
Gardasee oder Gelsenkirchen, Malediven oder Mannheim, für die
Rentenversicherung spielt das in der Regel keine Rolle. Doch es gibt
auch Ausnahmen und die sollte man kennen, bevor man sich im Ausland
zur Ruhe setzt. Wir sprechen mit Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, kann man als Rentner da wohnen, wo man will, also auch
im Ausland?
0-Ton: 33 Sekunden
Die Renten der Deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich auch
ins Ausland gezahlt. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt
aber auch davon ab, ob der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend oder
aber dauerhaft ist. Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland - zum
Beispiel bei einem mehrmonatigem Besuch oder Urlaub - wird ohne
Einschränkungen weitergezahlt. Bei einer dauerhaften Verlagerung des
Wohnsitzes ins Ausland kann der Rentenanspruch oder die Höhe der
Rente möglicherweise aber eingeschränkt werden.

Welche Renten werden denn nicht ins Ausland gezahlt?
0-Ton: 47 Sekunden
Je nachdem, in welchem Land man sich aufhält, kann insbesondere eine
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden, wenn
der Rentner dauerhaft umzieht. Das ist der Fall, wenn diese Rente
nicht nur wegen des schlechten Gesundheitszustandes gezahlt wird,
sondern auch wegen der fehlenden Teilzeit-Arbeitsmöglichkeiten auf
dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Übrigen hängt die Höhe einer Rente bei
Auslandsaufenthalten von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit
und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält.
Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von
Vertragsstaaten erhalten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins
Ausland gezahlt.

Und welche Renten werden zwar gezahlt, aber nicht in voller Höhe?

0-Ton: 37 Sekunden
Wenn der Rentenberechnung auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, zum
Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern
in den ehemaligen Ostblockstaaten, wie der UdSSR oder Polen zugrunde
liegen, kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer
verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird aber in jedem Einzelfall
gesondert geprüft. Bei Ausländern, die nicht durch entsprechende
Abkommen einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, wird
die Rente allerdings nur zu 70 Prozent ins Ausland gezahlt.

Was passiert eigentlich mit der Riester-Rente, wenn man als
Rentner im Ausland lebt?

0-Ton: 31 Sekunden
Verlegen Rentner ihren Wohnsitz ins Ausland, fordert das Finanzamt
Riester-Zulagen und auch die Steuervorteile zurück. Die Fördergelder
sind jedoch nicht auf einen Schlag zurückzuzahlen. Vielmehr erfolgt
hier ein Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung,
und zwar solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Die
Zinserträge aus der Spar- sowie der Rentenphase bleiben hingegen
vollständig erhalten.

Wenn ich meine Rente im Ausland beziehen will, wo kann ich das
beantragen?

0-Ton: 64 Sekunden
Der Rentenantrag kann bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU
oder einem Vertragsstaat unter Hinweis auf die deutschen
Versicherungszeiten bei einem Rentenversicherungsträger des
Wohnstaates gestellt werden, auch dann wenn man dort selbst keine
Versicherungszeiten vorhanden sind. Dieser leitet den Antrag an den
zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der
Antrag kann aber selbstverständlich auch unmittelbar bei der
Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Im vertragslosen Ausland sollte der Antrag bei einer deutschen
Auslandsvertretung, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem
Konsulat, gestellt werden, da dort bestimmte Personenstandsdaten
gleich mit beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den
zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland weitergeleitet.
Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein
eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auch auf ein eigenes
Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden.

Herr Theil, was empfehlen Sie Rentnern mit Auswanderungsplänen?

0-Ton: 35 Sekunden
Versicherte sollten sich vor einer Wohnsitznahme im Ausland
rechtzeitig über die Auswirkungen auf ihre Rentenzahlung bei ihrem
Rentenversicherungsträger oder den bundesweiten wohnortnahen
Auskunfts- und Beratungsstellen in einem persönlichen Gespräch
informieren. Alle Adressen findet man im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder erfährt sie über das
kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800
1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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