ots.Audio: Rente im Ausland: Die 5 wichtigsten Fragen
Geschrieben am 29-09-2008 |
Berlin (ots) -
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Viele Rentner erfüllen sich im Ruhestand einen Traum: Sie genießen ihre Rente im Ausland − da, wo andere Urlaub machen. Ob Gardasee oder Gelsenkirchen, Malediven oder Mannheim, für die Rentenversicherung spielt das in der Regel keine Rolle. Doch es gibt auch Ausnahmen und die sollte man kennen, bevor man sich im Ausland zur Ruhe setzt. Wir sprechen mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, kann man als Rentner da wohnen, wo man will, also auch im Ausland? 0-Ton: 33 Sekunden Die Renten der Deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt aber auch davon ab, ob der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend oder aber dauerhaft ist. Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland - zum Beispiel bei einem mehrmonatigem Besuch oder Urlaub - wird ohne Einschränkungen weitergezahlt. Bei einer dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kann der Rentenanspruch oder die Höhe der Rente möglicherweise aber eingeschränkt werden.
Welche Renten werden denn nicht ins Ausland gezahlt? 0-Ton: 47 Sekunden Je nachdem, in welchem Land man sich aufhält, kann insbesondere eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden, wenn der Rentner dauerhaft umzieht. Das ist der Fall, wenn diese Rente nicht nur wegen des schlechten Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der fehlenden Teilzeit-Arbeitsmöglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Übrigen hängt die Höhe einer Rente bei Auslandsaufenthalten von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhalten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Und welche Renten werden zwar gezahlt, aber nicht in voller Höhe?
0-Ton: 37 Sekunden Wenn der Rentenberechnung auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, zum Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern in den ehemaligen Ostblockstaaten, wie der UdSSR oder Polen zugrunde liegen, kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird aber in jedem Einzelfall gesondert geprüft. Bei Ausländern, die nicht durch entsprechende Abkommen einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, wird die Rente allerdings nur zu 70 Prozent ins Ausland gezahlt.
Was passiert eigentlich mit der Riester-Rente, wenn man als Rentner im Ausland lebt?
0-Ton: 31 Sekunden Verlegen Rentner ihren Wohnsitz ins Ausland, fordert das Finanzamt Riester-Zulagen und auch die Steuervorteile zurück. Die Fördergelder sind jedoch nicht auf einen Schlag zurückzuzahlen. Vielmehr erfolgt hier ein Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung, und zwar solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Die Zinserträge aus der Spar- sowie der Rentenphase bleiben hingegen vollständig erhalten.
Wenn ich meine Rente im Ausland beziehen will, wo kann ich das beantragen?
0-Ton: 64 Sekunden Der Rentenantrag kann bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten bei einem Rentenversicherungsträger des Wohnstaates gestellt werden, auch dann wenn man dort selbst keine Versicherungszeiten vorhanden sind. Dieser leitet den Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Antrag kann aber selbstverständlich auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Im vertragslosen Ausland sollte der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat, gestellt werden, da dort bestimmte Personenstandsdaten gleich mit beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland weitergeleitet. Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auch auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden.
Herr Theil, was empfehlen Sie Rentnern mit Auswanderungsplänen?
0-Ton: 35 Sekunden Versicherte sollten sich vor einer Wohnsitznahme im Ausland rechtzeitig über die Auswirkungen auf ihre Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger oder den bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen in einem persönlichen Gespräch informieren. Alle Adressen findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder erfährt sie über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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