Gehb: Neues Staatsschutzstrafrecht muss wirksam sein
Geschrieben am 30-09-2008 |
Berlin (ots) - Zu der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angekündigten Ausgestaltung des neuen Staatsschutzstrafrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Im Gegensatz zur Bundesjustizministerin sind die Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass künftig bereits die Ausbildung oder das Sich Ausbilden-Lassen in einem terroristischen Ausbildungslager strafbewehrt sein sollte. Dass die Bundesjustizministerin insoweit offenbar plant, eine Strafbarkeit nur dann vorzusehen, wenn ein solcher Terrorschüler gleichzeitig die Absicht hat, eine schwere staatsgefährdende Handlung zu begehen, wird den Bedürfnissen einer wirksamen Terrorismusbekämpfung nicht gerecht.
Eine solche Verknüpfung dürfte in vielen Fällen nicht nachweisbar sein. Viele Terrorschüler könnten sich beispielsweise damit herausreden, sie hätten nur einen Abenteuerurlaub gemacht, aber nie im Leben geplant, einen Anschlag zu begehen. Bereits die Schulung im Terrorcamp ist für sich betrachtet aber im höchsten Maße als gefährlich anzusehen und deshalb zu bestrafen. Die einzig sachgerechte Lösung besteht aus unserer Sicht darin, eine abgestufte Strafbarkeit vorzusehen: Ausbildung im Terrorcamp als Grundtatbestand und eine Strafschärfung, wenn die Absicht hinzukommt, einen staatsgefährdenden Anschlag zu begehen. Warum dies rechtsstaatlich nicht möglich sein soll, wie Frau Zypries meint, ist unerfindlich.
Wir werden deshalb in den Gesetzesberatungen darauf dringen, dass keine unverantwortbaren Strafbarkeitslücken entstehen. Das neue Staatsschutzstrafrecht muss wirksam ausgestaltet werden.
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