ots.Audio: Checkliste Riester-Rente: Die wichtigsten Fragen
Geschrieben am 06-10-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Millionen von Deutschen riestern bereits - und es werden immer mehr. Gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern lohnen sich die staatlichen Zulagen und auch Häuslebauer profitieren in Zukunft davon. Worauf man achten sollte, wenn man einen Riester-Vertrag abschließen will, darüber sprechen wir mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Herr Theil, kann eigentlich jeder von dieser Förderung profitieren?
0-Ton: 25 Sekunden In der Regel erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, auch die staatlichen Zulagen zu Ihrem Riester-Vertrag. Aber auch Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar Ehepartner von Riester-Sparern, auch wenn sie selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen erhalten.
Es gibt ja verschiedene Varianten des Riester-Sparens. Welche ist denn besonders empfehlenswert?
0-Ton: 49 Sekunden In Betracht kommen neben der betrieblichen Altersvorsorge verschiedene Möglichkeiten einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, wie z. B. private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder auch Fondssparen. Die staatliche Förderung tritt nur ein, wenn diese Produkte zertifiziert sind. Die Deutsche Rentenversicherung weist dem Versicherten objektiv und neutral den Weg zu den verschiedenen Anlageformen. Welches Produkt für wen das richtige ist, hängt vom Alter und von der persönlichen Risikobereitschaft ab. Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt muss der Versicherte dann aber anhand seines individuellen Versorgungszieles stets selbst treffen.
Welche Zulagen zahlt der Staat und wie hoch sind sie?
0-Ton: 50 Sekunden Riester-Sparer bekommen seit Januar 2008 154 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes Kind gibt es noch einmal 185 Euro dazu, für Geburten ab dem Jahr 2008 sogar 300 Euro pro Kind. Voraussetzung für die Zahlung der vollen Zulagen ist allerdings, dass vier Prozent des Vorjahreseinkommens in einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden - Zulagen übrigens schon eingerechnet. Wer also zum Beispiel 15.000 Euro verdient und zwei Kinder hat, muss 600 Euro jährlich sparen. 524 Euro davon bekommt er vom Staat, bleiben also nur 76 Euro eigene Sparleistung - im Jahr.
Was ist zu tun, um die Zulagen zu erhalten? 0-Ton: 43 Sekunden Ganz einfach, man muss einen Zulagenantrag stellen. Der Zulagenantrag wird dem Sparer von seinem Anbieter, das kann eine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft sein, zugeschickt. Dieser muss ggf. um einige persönliche Angaben ergänzt und an den Anbieter zurückgeschickt werden. Der wiederum leitet den Antrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben. Übrigens: Wenn der Anbieter schriftlich vom Sparer bevollmächtigt wird, kümmert dieser sich um alle Antragsmodalitäten bis hin zur Auszahlung der Zulage.
Und wer vorzeitig aus einem Riester-Vertrag aussteigt, muss die Förderung zurückzahlen. Das sollte man möglichst vermeiden. Besser ist es seinen Riester-Vertrag anzupassen: Zum Beispiel die Sparsummen zu verringern oder eine Zeit lang auszusetzen. Dadurch verringern sich die Zulagen, aber das bisher Gesparte bleibt erhalten und verzinst sich weiter. Und zum Schluss eine Frage zum neuen so genannten Wohn-Riester? Was ist das?
0-Ton: 49 Sekunden Mit dem Eigenheimrentengesetz, welches rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, wird die Riesterförderung für Wohnimmobilien verbessert. Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig auch für den Kauf oder die Entschuldung eines Eigenheims nutzen können. Wohneigentum wird somit zu einem Teil der Altersvorsorge. Nach der jetzigen Regelung darf das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte und steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung bzw. Herstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Inland verwendet werden. Diese Erleichterung gilt auch für bereits bestehende Verträge.
Wo kann man sich informieren?
0-Ton: 53 Sekunden Eine umfassende und unabhängige Beratung rund um die Altersvorsorge bieten die Deutsche Rentenversicherung in den bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Verbraucherzentralen an. Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Es gibt auch eine spezielle Hotline zum Zulageverfahren und zur Förderung der Altersvorsorge unter 0800 1000 48 0 40. Übrigens, besonders Interessierte an einer zusätzlichen Altersvorsorge können jetzt auch einen Kurs "Altersvorsorge macht Schule" bei den Volkshochschulen besuchen, der in zwölf Stunden alle Fragen der finanziellen Absicherung im Alter beantwortet.
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Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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