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Börnsen/Mißfelder: Neues Filmfördergesetz ist Meilenstein

Geschrieben am 08-10-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien zur Novelle des Filmfördergesetzes
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige
Berichterstatter Philipp Mißfelder MdB:

Der deutsche Film hat im laufenden Jahr 2008 mit einem Marktanteil
von weit über 30 Prozent der Gesamtbesucherzahlen in den deutschen
Kinos einen Rekordwert erzielt. Dieser Marktanteil ist der beste Wert
seit Beginn der Aufzeichnungen der Filmförderungsanstalt (FFA). Dank
hochqualifizierter Schauspieler, vieler neuer Talente, prima
Drehbücher und einer verbesserten Förderung hat die deutsche
Filmwirtschaft zu neuem Selbstbewusstsein und Stärke gefunden. Eine
Quote für den nationalen Film, wie andere Länder sie praktizieren,
muss es nicht geben.

Der Entwurf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, zur Novelle des
Filmförderungsgesetzes ist dabei ein Meilenstein in der Geschichte
der Filmförderung. Er verstetigt nicht nur die bewährten
Förderinstrumente, sondern bietet zeitgemäße Antworten auf die
veränderten Nutzungs- und Sehgewohnheiten durch neue
Verwertungsformen wie online-Dienste oder video-on-demand-Angebote.
Er ist ein Fairnesspakt von Gebern und Nutzern.

Dabei hat die heutige Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen
Bundestages gezeigt, dass der Entwurf der Novelle des
Filmförderungsgesetzes die richtigen Schwerpunkte bei der Förderung
von Drehbüchern sowie von Kurzfilmen setzt, wodurch auch junge
Filmemacher gestärkt werden. Die Förderkriterien werden
flexibilisiert und damit optimiert. Es hat sich dabei als klug und
vorausschauend erwiesen, dass auf Einladung des
Kulturstaats-ministers und seines Mitarbeiterstabes im Vorfeld der
Novellierung eine breite Diskussion über Monate mit allen Betroffenen
stattgefunden hat.

Die CDU/CSU-Fraktion steht hinter den entscheidenden
Weichenstellungen der FFG-Novelle. Die wichtigsten Änderungen im
Gesetzesentwurf sind:

- Eine Neugewichtung der Förderbereiche. Die Mittel für die
Absatzförderung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich
in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbesserung der Qualität
werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.

- Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos eine
Neustrukturierung der Förderung der Filmtheater im Rahmen der
Digitalisierung.

- Eine Verkürzung der Sperrfristen für die verschiedenen
Auswertungsstufen, da sich die Auswertung von Filmen in den
verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat.

- Eine Berücksichtigung der Anbieter neuer Dienste als Zahler von
Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als
Fördermittelempfänger. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun
auch Vermarkter von Programmpaketen eingebunden. Für
Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung eingeführt.

Unter dem Aspekt, dass das Medium Film zugleich Kultur- und
Wirtschaftsgut ist, dienen Filme sowohl der Unterhaltung und
Identitätsbildung als auch der Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland. Die positiven Impulse der letzten Jahre müssen deshalb
genutzt werden, um die hochwertigen und anspruchsvollen
Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen. Dazu wird
das neue Filmfördergesetz einen wichtigen Beitrag leisten, weil
Pro-duzenten und Verleiher, Regisseure und Schauspieler,
Drehbuchautoren und die Kinobetreiber, neue Verwerter und die
TV-Sender eine funktionierende Solidargemeinschaft bilden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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