Kein Einkaufsmodell mit forciertem Wettbewerb im GOÄ-Bereich
Geschrieben am 10-10-2008 |
München (ots) - Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) sprach vor dem 66. Bayerischen Ärztetag in Würzburg zu einigen Teilaspekten seines Arbeitsbereiches Berufsordnung: Rechtsprobleme, Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulante Behandlung im Krankenhaus und Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement. Zum Thema ausländische Hochschultätigkeitsbezeichnungen sagte Ottmann: "Das Führen von ausländischen Hochschultätigkeitsbezeichnungen ist 'in'. Es bedarf einer Kammerentscheidung, das Führen derartiger Bezeichnungen zu genehmigen oder festzulegen, wie die Titel zu führen sind." Aber auch andere Bezeichnungen kursierten, wie z.B. "Präventionsmediziner", "Männerarzt" und "Schönheitsarzt". Hier müsse eine Klärung im Sinne der Weiterbildungsordnung gefunden werden.
Die Novellierungsarbeiten der GOÄ bei der Bundesärztekammer (BÄK) liefen auf Hochtouren. Der GOÄ-Leistungskatalog sei abgeschlossen. Verhandlungen mit ca. 160 Fachgruppen wurden durchgeführt.Die endgültige Feststellung der Bewerung wird sich etwas verschieben. "Die GOÄ ist und muss eine Einzelleistungsvergütung bleiben mit einer klaren Bewertung der einzelnen ärztlichen Leistung auf normativer Basis", forderte der Vizepräsident. Im allgemeinen Teil der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fände sich im § 2a eine Öffnungsklausel, die bedeute, dass die Versicherungen von der geltenden Gebührenordnung per Vertrag abweichen könnten. "Dies wird von uns kategorisch abgelehnt, da dies einem Einkaufsmodell mit forciertem Wettbewerb auch im GOÄ-Bereich entspricht", sagte Ottmann. Ein weiteres Problem sei der im GKV-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-WSG) eingeführte Basistarif. Laut Gesetz habe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Sicherstellungsauftrag für Basistarif-Versicherte, die Vertragsärzte müssten diese Versicherten entsprechend den GKV-Bedingungen behandeln. Die GOÄ-Rechnung ginge dann künftig vom Arzt direkt an die KV. Dann erfolge die Umrechnung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wobei die Pauschalen des EBM selbst¬verständlich noch Umrechnungsprobleme ergäben. "Der Patient erhält dann eine GOÄ-Rechnung zur Information im EBM-Niveau, wie das auch immer gehen soll?", fragte Ottmann. Er ist sich sicher, dass "die derzeitige Bundesregierung, das Ziel einer Angleichung der PKV mit der GKV hat. Für mich ist die politische Tendenz eindeutig." Schließlich sprach der Vize die Direktabrechnung zwischen Arzt und Versicherung an, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das seit Jahresbeginn 2008 in Kraft ist, möglich sei. "Wir sehen in diesem Direktverfahren einen massiven Eingriff in das Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient und eine Entmündigung des Patienten". Er erhielte keine Transparenz und hat auch keine Entscheidung darüber, ob er zum Beispiel bei Selbstbehalt die Rechnung persönlich begleichen möchte. Insgesamt seien die politischen Tendenzen leider auch bei der PKV eindeutig: Es soll das GKV-System auch in der PKV etabliert werden. Damit befände man sich auch in der PKV auf dem Weg zu einem Sachleistungssystem.
Zum Thema "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" (§ 116b Sozialgesetzbuch V - SGB V) gab Ottmann einen Zwischenstand bekannt: - Bisher noch keine Entscheidung im Krankenhausplanungsausschuss in Bayern. - Circa 50 Anträge von bayerischen Krankenhäusern liegen vor. - Die KVB prüft vertragsärztliche Versorgungssituation, aber keine Bedarfsprüfung. - Es besteht ein sehr detaillierter Anforderungskatalog zur sachlichen und personellen Versorgungssituation sowie einrichtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung. - Speziell in Bayern werden auch noch mögliche Kooperationsmodelle mit Vertragsärzten abgefragt. - Eine einvernehmliche Bestimmung mit an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten ist anzustreben.
In Sachen Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement sagte Ottmann, dass sich die Situation der externen Qualitätssicherung grundlegend geändert habe. Fand diese vormals in einem datengeschützten Raum statt - nur das einzelne Krankenhaus hatte Informationen über seine Auswertungen - so bestehe heute ein öffentlicher Vergleich. Die Daten würden von den Krankenhäusern selbst in Qualitätsberichten ins Internet eingestellt und seien für jedermann zugänglich. "Pay for performance" sei bald auch hier das Stichwort. Eigentlich habe die Bayerische Landesärztekammer die Definitionshoheit für die Qualität der ärztlichen Leistungen. Jetzt jedoch definierten z.B. Krankenkassen mit KV, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), oder Zertifizierungsorganisationen die Qualität. Es werde eine "Qualitätsordnung" diskutiert analog einer Fortbildungs- oder Weiterbildungsordnung. Außerdem steht die Einrichtung einer Clearingstelle zur Diskussion, um den "Wildwuchs" der Zertifizierungen zu ordnen. Ein ähnliches Probelm sind die Leitlinien der mediznischen Versorgung. Auch hier ist Clearing notwendig und läuft bereits.
Abschließend erläuterte Ottmann seine organisatorischen und inhaltlichen Vorstellung zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung.
Originaltext: Bayerische Landesärztekammer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55210 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55210.rss2
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer Pressestelle Dagmar Nedbal Mühlbaurstraße 16 81677 München Telefon: 089 4147-268 Fax: 089 4147-202 E-Mail: presse@blaek.de www.blaek.de
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