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Kein Einkaufsmodell mit forciertem Wettbewerb im GOÄ-Bereich

Geschrieben am 10-10-2008

München (ots) - Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK) sprach vor dem 66. Bayerischen Ärztetag in
Würzburg zu einigen Teilaspekten seines Arbeitsbereiches
Berufsordnung: Rechtsprobleme, Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
ambulante Behandlung im Krankenhaus und
Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement. Zum Thema ausländische
Hochschultätigkeitsbezeichnungen sagte Ottmann: "Das Führen von
ausländischen Hochschultätigkeitsbezeichnungen ist 'in'. Es bedarf
einer Kammerentscheidung, das Führen derartiger Bezeichnungen zu
genehmigen oder festzulegen, wie die Titel zu führen sind." Aber auch
andere Bezeichnungen kursierten, wie z.B. "Präventionsmediziner",
"Männerarzt" und "Schönheitsarzt". Hier müsse eine Klärung im Sinne
der Weiterbildungsordnung gefunden werden.

Die Novellierungsarbeiten der GOÄ bei der Bundesärztekammer (BÄK)
liefen auf Hochtouren. Der GOÄ-Leistungskatalog sei abgeschlossen.
Verhandlungen mit ca. 160 Fachgruppen wurden durchgeführt.Die
endgültige Feststellung der Bewerung wird sich etwas verschieben.
"Die GOÄ ist und muss eine Einzelleistungsvergütung bleiben mit einer
klaren Bewertung der einzelnen ärztlichen Leistung auf normativer
Basis", forderte der Vizepräsident. Im allgemeinen Teil der neuen
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fände sich im § 2a eine
Öffnungsklausel, die bedeute, dass die Versicherungen von der
geltenden Gebührenordnung per Vertrag abweichen könnten. "Dies wird
von uns kategorisch abgelehnt, da dies einem Einkaufsmodell mit
forciertem Wettbewerb auch im GOÄ-Bereich entspricht", sagte Ottmann.
Ein weiteres Problem sei der im GKV-Weiterentwicklungsgesetz
(GKV-WSG) eingeführte Basistarif. Laut Gesetz habe die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Sicherstellungsauftrag für
Basistarif-Versicherte, die Vertragsärzte müssten diese Versicherten
entsprechend den GKV-Bedingungen behandeln. Die GOÄ-Rechnung ginge
dann künftig vom Arzt direkt an die KV. Dann erfolge die Umrechnung
in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wobei die Pauschalen
des EBM selbst¬verständlich noch Umrechnungsprobleme ergäben. "Der
Patient erhält dann eine GOÄ-Rechnung zur Information im EBM-Niveau,
wie das auch immer gehen soll?", fragte Ottmann. Er ist sich sicher,
dass "die derzeitige Bundesregierung, das Ziel einer Angleichung der
PKV mit der GKV hat. Für mich ist die politische Tendenz eindeutig."
Schließlich sprach der Vize die Direktabrechnung zwischen Arzt und
Versicherung an, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das seit
Jahresbeginn 2008 in Kraft ist, möglich sei. "Wir sehen in diesem
Direktverfahren einen massiven Eingriff in das Vertragsverhältnis
zwischen Arzt und Patient und eine Entmündigung des Patienten". Er
erhielte keine Transparenz und hat auch keine Entscheidung darüber,
ob er zum Beispiel bei Selbstbehalt die Rechnung persönlich
begleichen möchte. Insgesamt seien die politischen Tendenzen leider
auch bei der PKV eindeutig: Es soll das GKV-System auch in der PKV
etabliert werden. Damit befände man sich auch in der PKV auf dem Weg
zu einem Sachleistungssystem.

Zum Thema "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" (§ 116b
Sozialgesetzbuch V - SGB V) gab Ottmann einen Zwischenstand bekannt:

- Bisher noch keine Entscheidung im Krankenhausplanungsausschuss
in Bayern.
- Circa 50 Anträge von bayerischen Krankenhäusern liegen vor.
- Die KVB prüft vertragsärztliche Versorgungssituation, aber keine
Bedarfsprüfung.
- Es besteht ein sehr detaillierter Anforderungskatalog zur
sachlichen und personellen Versorgungssituation sowie
einrichtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung.
- Speziell in Bayern werden auch noch mögliche Kooperationsmodelle
mit Vertragsärzten abgefragt.
- Eine einvernehmliche Bestimmung mit an der Krankenhausplanung
unmittelbar Beteiligten ist anzustreben.

In Sachen Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement sagte Ottmann,
dass sich die Situation der externen Qualitätssicherung grundlegend
geändert habe. Fand diese vormals in einem datengeschützten Raum
statt - nur das einzelne Krankenhaus hatte Informationen über seine
Auswertungen - so bestehe heute ein öffentlicher Vergleich. Die Daten
würden von den Krankenhäusern selbst in Qualitätsberichten ins
Internet eingestellt und seien für jedermann zugänglich. "Pay for
performance" sei bald auch hier das Stichwort. Eigentlich habe die
Bayerische Landesärztekammer die Definitionshoheit für die Qualität
der ärztlichen Leistungen. Jetzt jedoch definierten z.B.
Krankenkassen mit KV, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), oder
Zertifizierungsorganisationen die Qualität. Es werde eine
"Qualitätsordnung" diskutiert analog einer Fortbildungs- oder
Weiterbildungsordnung. Außerdem steht die Einrichtung einer
Clearingstelle zur Diskussion, um den "Wildwuchs" der
Zertifizierungen zu ordnen. Ein ähnliches Probelm sind die Leitlinien
der mediznischen Versorgung. Auch hier ist Clearing notwendig und
läuft bereits.

Abschließend erläuterte Ottmann seine organisatorischen und
inhaltlichen Vorstellung zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung.

Originaltext: Bayerische Landesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55210
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55210.rss2

Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de


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