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ZDF und ARD: Auch Sportberichte müssen länger als 24 Stunden im Netz bleiben dürfen / Appell der Intendanten Schächter und Raff an die Länder /

Geschrieben am 10-10-2008

Mainz (ots) - ZDF und ARD: Auch Sportberichte müssen länger als 24
Stunden im Netz bleiben dürfen
Appell der Intendanten Schächter und Raff an die Länder /
Geplante Einschränkung führt zu keinerlei Einsparungen

ZDF-Intendant Markus Schächter und der ARD-Vorsitzende Fritz Raff
haben an die Länder appelliert, die Abrufmöglichkeiten von
Sportsen¬dungen im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegenüber
ande¬ren Sendungen nicht einzuschränken. In einem Schreiben an den
Vor¬sitzenden der Medienkommission der Länder, den
rheinland-pfälzi¬schen Ministerpräsidenten Kurt Beck, haben Schächter
und Raff ar¬gumentiert, es gebe keinen Grund, gerade die wichtigsten
Sportgro߬ereignisse vom Angebot des Sieben-Tage-Abrufs gesendeter
Pro¬gramme im Internet auszuschließen. Beide wandten sich damit gegen
Pläne, den Abruf von Sendungen von Sportgroßereignissen - anders als
bei den übrigen Fernsehprogrammen - nicht sieben Tage lang zu
gestatten, sondern nur für 24 Stunden nach der Sendung.

Verfechter des Regelungsvorschlages machten geltend, die
Rund¬funkanstalten müssten Sieben-Tage-Abrufrechte teuer zusätzlich
er¬werben. Diese Behauptung sei jedoch unzutreffend, schrieben die
In¬tendanten: "Zusätzliche Zahlungen für die Einräumung von
Sieben-Tage-Abrufrechten wurden bisher nicht geleistet, finanzielle
Einspa¬rungen bei einem Verzicht auf diese Rechte stehen daher nicht
in Rede".

In den meisten Fällen legten die Rechteinhaber bei der Vergabe von
Senderechten zu Sportgroßereignissen größten Wert auf eine mög¬lichst
große Reichweite der Sendungen. Ausschreibungen zu großen
Sportrechten basierten zunehmend auf einem "plattformneutralen
An¬satz, der nicht zwischen linearen und Sieben-Tage-Abrufrechten
un¬terscheidet". 24-Stunden-Rechte hingegen existierten in solchen
Aus¬schreibungen nicht. Entweder seien die entsprechenden
Online-Rechte für einen längeren Zeitraum in den Verträgen enthalten,
oder entsprechende Rechte werden gar nicht eingeräumt.

Eine Beschränkung der Online-Abrufmöglichkeiten, wie sie für den
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert werde, "würde damit
ledig¬lich dazu führen, dass vertraglich eingeräumte Rechte nicht
genutzt werden können", bemängeln die Intendanten.

Im übrigen sei auch die verbreitete Besorgnis, der Abruf von
Sen¬dun¬gen über Sportgroßereignisse wirke sich mittel- und
langfristig ge¬büh¬renerhöhend aus, unbegründet. Die Systematik bei
der Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten
lasse auch für die Gebührenperiode nach 2012 keinen Aufschlag wegen
der Kosten des Online-Abrufs von Sportgroßereignissen zu.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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