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euro adhoc: Frauenthal Holding AG / Aktienrückkauf / Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms

Geschrieben am 14-10-2008


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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14.10.2008

Der Vorstand von Frauenthal Holding AG mit dem Sitz in Wien ("FHAG"
oder die "Gesellschaft") hat am 8.10.2008 beschlossen, von der
Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 18. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3.5.2007 zum Aktienrückkauf
Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,
höchstens 682.109 auf Inhaber lautende Stückaktien zu erwerben.
Unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche die
Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der
Erwerb einem Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands mit
Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt. Mit der vorliegenden
Veröffentlichung werden auf Grund des Beschlusses des Vorstands
von FHAG vom 8.10.2008, dem der Aufsichtsrat von FHAG mit
Beschluss vom 13.10.2008 zugestimmt hat, gemäß §§ 4 und 5
VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) der beabsichtigte
Rückerwerb eigener Aktien von FHAG und das Rückkaufprogramm
bekannt gemacht. Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 6
VeröffentlichungsV) sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des
Rückkaufprogramms oder der Veräußerung eigener Aktien
durchgeführten Transaktionen (siehe § 7 VeröffentlichungsV)
werden ausschließlich im Internet auf der Homepage von FHAG
www.frauenthal.at bekannt gemacht werden. Die vorliegende
Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien von FHAG
und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum
Rückkauf von FHAG Aktien anzunehmen.


1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8
und Abs 1a und Abs 1b AktG: 3.5.2007.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
8.5.2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 20.10.2008 bis
einschließlich 3.11.2008.
4. Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien von FHAG (einheitliche Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere
auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu
höchstens 100.000 auf Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht bis
zu rund 1,06 % des Grundkapitals von FHAG.
6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert
je Aktie, welcher entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung in absoluter Höhe nicht weniger als EUR 10,-- und nicht
mehr als EUR 45,-- betragen darf, wurde mit EUR 10,-- festgesetzt. Weiters
darf der Gegenwert je Aktie nicht ein Kurs sein, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots liegt. Gemäß Art 5 Abs 3 der
Verordnung Nr 2273/2003 vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen
für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen gibt FHAG bekannt,
dass FHAG aufgrund der niedrigen Liquidität der FHAG Aktie beabsichtigt,
gegebenenfalls mehr als 25%, höchstens jedoch bis zu 50% des
durchschnittlichen Tagesvolumens in der FHAG Aktie zu erwerben.
7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob die Aktien
eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für
Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der
Rückkauf der FHAG Aktien auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über
die Wiener Börse und/oder unter Wahrung des aktienrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatzes außerbörslich statt. Zweck des Rückkaufs ist
die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die FHAG Aktie an der Wiener
Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck
ausgeschlossen ist. Aus Anlass dieses Rückkaufprogramms findet keine
Einziehung von Aktien statt.
8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der
Aktien der Emittentin: keine.
9. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im
Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im
Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands-
oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant. Die
Emittentin behält sich vor, erworbene eigene Aktien gegebenenfalls auch
für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden und dabei
Aktienoptionen gegebenenfalls auch an Mitglieder des Vorstands und/oder
leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft oder von mit dieser
verbundenen Unternehmen auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das
Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich
bekannt geben.



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Frauenthal Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer

Prinz-Eugen-Strasse 30/4a

A-1040 Wien

Tel + 43(1) 505 42 06

Fax + 43(1) 505 42 06-33

E-Mail: m.sailer@frauenthal.at



Frauenthal Holding AG

Mag. Erika Hochrieser

Prinz-Eugen-Strasse 30/4a

A-1040 Wien

Tel + 43(1) 505 42 06-35

Fax + 43(1) 505 42 06-33

E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel


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