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Länder können mit Raumordnungsrecht umweltschädliche Kohlekraftwerke verhindern

Geschrieben am 15-10-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

DUH stellt umweltjuristisches Gutachten der designierten Regierung
in Hessen zur Verfügung, um Kohlekraftwerksblock Staudinger zu
verhindern - DUH-Geschäftsführer Baake: "Moorburg darf sich nicht
wiederholen"

15. Oktober 2008 - Ein juristisches Gutachten der Kanzlei Geulen &
Klinger zeigt, dass die Bundesländer in erheblich mit
Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten die Errichtung von
Kohlekraftwerken untersagen können. Da selbst moderne Kohlekraftwerke
erhebliche Emissionen zum Beispiel von Feinstäuben und Stickoxiden
verursachen, können die Länder zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
in belasteten Gebieten vorschreiben, dass fossile Kraftwerke nur mit
dem weniger schädlichen Brennstoff Gas betrieben werden dürfen. Sie
können darüber hinaus auch die Nutzung der bei den Kraftwerken
unvermeidbar anfallenden Abwärme vorschreiben (sog.
Kraft-Wärme-Kopplung). "Wir zeigen den Ländern eine Möglichkeit auf,
wie sie mit Landesraumordnungsgesetzen umweltschädliche
Kohlekraftwerke verhindern können", sagte Rainer Baake,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bei der
heutigen Präsentation des Gutachtens in Berlin. Im Auftrag der DUH
hatte die auf Umweltrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Geulen &
Klinger in Berlin die Frage untersucht, welche
Steuerungsmöglichkeiten die Landesplanung zur Ansiedlung von
Kohlekraftwerken hat.

Baake: "Wir empfehlen den Ländern eine Reform ihrer
Raumordnungsgesetze mit folgenden Eckpunkten: Verbot des besonders
umweltschädlichen Brennstoffs Kohle zur Stromerzeugung und Pflicht
zur Kraft-Wärme-Kopplung in besonders belasteten Gebieten als
verbindliche Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus raten wir im
Gesetz klarzustellen, dass verbindliche Ziele der Raumordnung im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unmittelbar zu
beachten sind."

Baake hat das Gutachten den in Hessen über eine Koalition
verhandelnden Parteien von SPD und Grünen übergeben und erläutert.
Damit habe die hessische Landespolitik ein Instrument in der Hand, um
den Bau des von beiden Parteien abgelehnten Kohlekraftwerksblockes
"Staudinger" (Großkrotzenburg) zu verhindern. Nach Baakes
Einschätzung rechtfertigt die besondere Belastung des
Rhein-Main-Gebiets mit Luftschadstoffen das vorgeschlagene Verbot.
Erforderlich seien in jedem Fall eine sorgfältige Ermittlung der
Fakten, eine Anhörung der Betroffenen und eine Abwägung der
unterschiedlichen Interessen. Baake schätzt, dass "der
Landesgesetzgeber dafür circa sechs Monate benötigt." Anschließend
sei eine Genehmigung für den Neubau von Block 6 im Kohlekraftwerk
Staudinger rechtlich nicht mehr zulässig. "Moorburg darf sich nicht
wiederholen", sagte Baake. "Wegen des weit fortgeschrittenen
Verfahrens fehlte Hamburg die Zeit, um durch Landesgesetz eine neue
Rechtslage zu schaffen, aber Hessen sollte seine Chancen nutzen."

Das Gutachten von Geulen & Klinger sollte insbesondere die im Zuge
der Föderalismusreform neu geschaffenen Länderkompetenzen
berücksichtigen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden die
Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet.
Erstmals wurde die sogenannte Abweichungsgesetzgebung eingeführt. In
den dort aufgeführten Rechtsbereichen, zu denen auch die Raumordnung
gehört, wurde der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht"
umgekehrt. Die Länder erhielten mit der Reform das Recht, von
gültigen Bundesgesetzen mit ihren Landesgesetzen abzuweichen. Anders
als beim Naturschutz- oder Wasserrecht, bei denen der Gesetzgeber
eine Übergangsfrist bis 2010 eingeführt hat, gilt das
Abweichungsrecht bei der Raumordnung sofort.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake , Bundesgeschäftführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15, Mobil:0151
55016943, baake@duh.de

Ulrike Fokken , Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil:0151
550170 09, fokken@duh.de


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