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Verband der deutschen Internetwirtschaft zu umstrittenen Urteilen des LG Hamburg: Internet-Bildersuche in Deutschland vor dem Aus?

Geschrieben am 16-10-2008

Köln/Berlin (ots) - Die bei Nutzern und Anbietern beliebte und
praktische Suche nach Abbildungen im Internet steht nach zwei
Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008 (Az.: 308 O
42/06 und Az.: 308 O 248/07) möglicherweise vor dem Aus. Zwei
Künstler hatten den Suchmaschinenbetreiber Google, die Deutsche
Telekom, Freenet und AOL/HanseNet verklagt, weil die
daumennagelgroßen Abbildungen ihrer Werke (sog. Thumbnails), die man
nach einer Bildersuche angezeigt bekommt, angeblich gegen das
Urheberrecht verstoßen. Aufgrund der unzureichenden rechtlichen
Regelungen für Suchmaschinenbetreiber in Deutschland droht jetzt
exklusiv für deutsche Nutzer das Aus für die beliebte Bildersuche im
Internet. Trotz mehrfacher dringender Aufforderungen bleibt der
Gesetzgeber derweil untätig, obwohl er eine klare Regelung der
Verantwortlichkeiten von Suchmaschinenbetreibern schon vor Jahren in
Aussicht gestellt hat.
Dazu Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen
Internetwirtschaft (eco) e.V.: "Die Entscheidungen katapultieren uns
ins digitale Steinzeitalter und ignorieren die technischen
Gegebenheiten des Internet. Wer als Urheber eines Bildes nicht in
Bildersuchmaschinen gefunden werden möchte, kann dies auf einfachste
Weise verhindern. Das Urteil gefährdet die Existenz von
Bildersuchmaschinen und bedeutet in der Konsequenz dasselbe, als
würde man in Bibliotheken sämtliche Kataloge zum Auffinden der Bücher
verbannen. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, das Thema
Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern endlich so zu regeln,
dass wieder Rechtssicherheit herrscht. Andernfalls hätte das Urteil
die Konsequenz, dass alle Anbieter von Bildersuchen im Internet ihre
Bildersuchmaschinen für deutsche Nutzer abschalten müssten. Das wäre
gegen die Interessen von Millionen von Nutzern und würde darüber
hinaus Arbeitsplätze auch bei Webseiten-Betreibern und Kreativen
gefährden. Auch das Geschäft vieler Internet-Betreiber und die
Einnahmen vieler Künstler sind davon abhängig, dass ihre Angebote
über die Bildersuche gefunden werden. Den Vorschlag des Gerichts,
statt der Bilder einfach Textbeschreibungen der Abbildungen zu
zeigen, kann man dagegen nur als realitätsfern und technikfeindlich
bezeichnen. Was wir jetzt dringender denn je brauchen, sind an den
Erfordernissen der vom Internet abhängigen Informationsgesellschaft
orientierte Gesetze, um für Suchmaschinenbetreiber wieder
Rechtssicherheit zu gewährleisten."
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die über 400 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in
internationalen Gremien.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de


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