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Mehr Effizienz und Solidarität wagen / Kolpingwerk Deutschland zeigt sich enttäuscht von der Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Geschrieben am 17-10-2008

Köln (ots) - Die Bundesregierung hat über den künftigen
einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) entschieden. "Bei aller auch vom Kolpingwerk Deutschland
geteilten Kritik am Verfahren der Festsetzung des Beitragssatzes im
Kabinett statt in den durch die Versicherten legitimierten Organen
der Selbstverwaltung ist festzustellen, dass ein einheitlicher
Beitragssatz und die Aufteilung der Beitragsmittel über den
Gesundheitsfonds mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Kassen mit sich
bringen", betonte Kolping-Bundesvorstandsmitglied Ulrich Benedix.
"Gesetzliche Krankenkassen mit vielen gut verdienenden Mitgliedern
haben nicht weiter einen Vorteil durch höhere Einnahmen, die nicht
mit höheren Ausgaben einhergehen. Zugleich werden Kassen mit weniger
vermögenden Mitgliedern nicht automatisch durch geringere Einnahmen
benachteiligt", unterstrich Benedix die Vorteile der Neuregelung.
Damit würden die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen nicht
eingeebnet, es bleibe Raum für Wettbewerb. "Unter den neuen
Rahmenbedingungen gilt mehr als bisher: die gesetzliche
Krankenversicherung versichert Menschen, nicht Einkommen."

Da für das Kolpingwerk Deutschland eine Entlastung des Faktors
Arbeit zu den maßgeblichen Kriterien für eine gelingende
Gesundheitsreform gehöre, stelle die Höhe des künftigen
Beitragssatzes eine Enttäuschung dar, ergänzte Benedix. "So kann
durch die gleichzeitige Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung nur eine gewisse Anpassung, aber keine
Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden."
Der Trend steigender Sozialabgaben werde so nicht durchbrochen. "Für
den Kassenwettbewerb und die gesundheitsökonomische Wirksamkeit wäre
ein niedrigerer Beitragssatz unter Inkaufnahme entsprechend höherer
Zusatzbeiträge einiger gesetzlicher Krankenkassen hilfreicher
gewesen", stellte Ulrich Benedix fest.

Auch vor dem Hintergrund der politisch gewollten Verhinderung
einer baldigen Erhebung von Zusatzbeiträgen hätte noch Spielraum für
einen niedrigeren Beitragssatz bestanden. "Bei gleich bleibender
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlich Krankenversicherten
sollte nicht nur das jeweilige Einkommen aus Erwerbsarbeit als
Bemessungsgrundlage herangezogen werden, sondern auch alle weiteren
positiven Einkünfte (also z.B. auch Kapitaleinkünfte und
Mieteinnahmen)", forderte Benedix. Leitend für eine gerechte
Finanzierung der GKV müsse die Leistungsfähigkeit des jeweiligen
Versicherten sein. Bei einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage und
gleichzeitiger Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze würde der
Anteil der auf Erwerbseinkommen zu zahlenden GKV-Beiträge sinken,
sodass der Faktor Erwerbsarbeit - auf der Arbeitnehmer- wie
Arbeitgeberseite - eine Entlastung zu erwarten hätte. Die
Beitragsbemessung nach dem Prinzip der Bürgerversicherung erscheint
für das Kolpingwerk umso naheliegender, da weitere Einkunftsarten in
der Krankenversicherung von Rentnerinnen und Rentnern bereits heute
beitragspflichtig sind.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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