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Lungenhochdrucktherapie demnächst nur noch mit zweiter ärztlicher Meinung / Dramatische Auswirkungen für betroffene Patienten zu erwarten

Geschrieben am 17-10-2008

Rheinstetten (ots) - Unter den Lungenhochdruckpatienten sorgt im
Zusammenhang mit der Gesundheitsreform ein neuer Paragraph, der vom
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in eine Richtlinie umgesetzt
werden soll, für große Verunsicherung. Diese Zweitmeinungsregelung
nach § 73d Sozialgesetzbuchs V soll sicherstellen, dass hochpreisige
Arzneimittel oder solche mit hohem Risikopotenzial nicht ohne
Rückmeldung von einem weiteren Arzt verordnet werden dürfen.

Für die pulmonal arterielle Hypertonie (PAH, arterieller
Lungenhochdruck) sieht das Verfahren derzeit vor, dass noch vor der
Erst- sowie auch bei einer Wiederholungsverordnung von spezifischen
PAH-Medikamenten eine Zweitmeinung eingeholt werden muss. Die
Zweitmeinung soll nach dem Entwurf von einem Facharzt für Herz- oder
Lungenerkrankungen mit Zusatzqualifikation - allerdings nicht
zwingend von einem PH-Experten - nach Aktenlage erstellt werden, ohne
dass er den Patient überhaupt gesehen hat. Verweigert der Zweitarzt
die Therapie, werden die Kassen die Therapiekosten nicht übernehmen.

Für die Selbsthilfegruppe der Lungenhochdruckpatienten, dem
pulmonalen hypertonie e.v. (ph e.v.), hat Bruno Kopp, der erste
Vorsitzende, an den Beratungen teilgenommen und seine Bedenken und
Anregungen vorgebracht: "Die Auswirkungen durch die Richtlinie sind
nicht kalkulierbar. Vertragsärzte können nicht flächendeckend auf dem
Stand der aktuellen Wissenschaft und damit auch PH-Experten sein."

Nach Einschätzung von Professor Dr. Ekkehard Grünig, Thoraxklinik
Heidelberg, stellt die Vorschrift für die PAH-Patienten in der
jetzigen Form eine Katastrophe dar: "Dies bedeutet einen massiven
Eingriff in die Arzt-Patientenbeziehung: Ein Zweitmeinungsarzt, der
den Patienten nie gesehen hat, und möglicherweise weit weniger
qualifiziert ist als der PH-Experte, soll die Therapie begutachten.
Zudem kann es zu einer lebensgefährlichen Zeitverzögerung kommen, bis
das Medikament zur Verfügung steht."

Professor Dr. Werner Seeger, Universitätsklinikum Gießen und
Marburg, wirft dem G-BA vor, bei seiner Erarbeitung der Richtlinien
die Experten vollkommen außen vor gelassen zu haben und dadurch
grundlegende Informationen über den Versorgungsstand der Patienten
und die Behandlungsrealität nicht berücksichtigt zu haben. Zudem sei
völlig unklar, wer die Verantwortung für nachteilige - auch tödliche
- Folgen für die Patienten bei einer Behandlungs- oder
Weiterbehandlungsverweigerung trägt.

Weitere Informationen zum Thema Lungenhochdruck stellt der
Selbsthilfeverein pulmonale hypertonie e.v., Bundesgeschäftsstelle,
Wormser Str. 20, 76287 Rheinstetten, gerne zur Verfügung oder unter
www.phev.de .

Originaltext: pulmonale hypertonie e.v.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66646
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66646.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Im Klapperhof 33a
50670 Köln

Bei Rückfragen:
Iris Schürger 0221 / 77 543 - 16
Ricarda Wille 0221 / 77 543 - 14
E-Mail: kontakt@medizin-pr.de


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