Westfälische Rundschau: Kommentar zum NPD-Aufmarsch
Geschrieben am 09-06-2006 |
Dortmund (ots) - Von Klaus Schrotthofer
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, und es bedarf schwer wiegender Gründe, um diese Form der freien Meinungsäußerung einzuschränken. Deshalb tun sich deutsche Gerichte auch so schwer damit, die als Demonstrationen getarnten Aufmärsche rechtsextremer Dummköpfe zu verbieten.
Der Rechtsstaat funktioniert nicht ereignisbezogen. Er unterwirft sich weder Imagekampagnen, noch entscheidet er nach politischer Opportunität. Darauf werden sich voraussichtlich auch die Verfassungsrichter berufen, wenn sie demnächst begründen, warum die NPD an diesem Samstag in Gelsenkirchen marschieren darf. Unverständlich ist gleichwohl, warum das Gericht die Sicherheitsbedenken der Behörden so gering bewertet. Es ist kaum zu bestreiten, dass der braune Spuk samt der üblichen Gegendemo-Rituale am Ort eines WM-Spieles die Polizei an den Rand ihrer Möglichkeiten bringt. Karlsruhe liegt, wie es scheint, doch sehr idyllisch in der Provinz.
Nun wird die Welt außer fröhlichen Fußball-Fans eben auch gröhlende Skinheads sehen. Schade - aber ein demokratischer Staat muss auch solche Provokationen ertragen. Am besten mit der Gelassenheit all derer, die dieses freiheitliche Land mehr lieben als jene kurzgeschorenen Zwergpatrioten.
Originaltext: Westfälische Rundschau Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58905 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58905.rss2
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