Pfeiffer: Wer erneuerbare Energie sagt, muss auch Stromnetz sagen
Geschrieben am 17-10-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) am 16.10.2008 im Deutschen Bundestag erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes ist dringend geboten. Deutschland erlebt zurzeit eine Modernisierungswelle des Kraftwerkparks. Windräder zu Land und zu Wasser oder Biogasanlagen werden weiter rapide zugebaut. Die weltweit vorbildliche Förderung erneuerbarer Energien macht es möglich.
Da der Nordseewind aber nicht bis in die Alpen weht, müssen zur sinnvollen Verwendung von Strom aus erneuerbarer Energien sowohl der Zugang zum Stromnetz als auch der deutschlandweite Transport massiv und schneller als bisher ausgebaut werden. Mit Strom aus Nordseewind sollen schließlich auch Spätzle gekocht werden und nicht nur Hamburger Aalsuppe. Ferner wird der grenzüberschreitende Stromaustausch weiter zunehmen. Deutschland ist bereits heute das zentrale Strom-Transitland in Europa.
Der Entwurf der Bundesregierung zum EnLAG ist für die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz insgesamt gut geeignet. Als zentrale Elemente werden in einem gesetzlichen Bedarfsplan der vordringliche Bedarf an Übertragungsleitungen festgelegt und der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Damit wird der Ausbau des Stromnetzes erheblich beschleunigt.
An einigen Stellen sind jedoch Korrekturen notwendig: Die Kosten, die durch den Ausbau entstehen, werden auf den Verbraucher umgelegt. Diese zusätzlichen Belastungen sind - und so ehrlich muss man sein - für den Umweltschutz und die zukünftige Energiesicherheit unvermeidbar. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden und die deutsche Wirtschaft gegen ihre internationale Konkurrenz nicht zu schwächen, muss es - ähnlich wie es beim Gesetz zur Förderung erneuerbare Energien ist - allerdings eine Ausnahme für energieintensive Industrien geben.
Dort wo Erdkabel technisch und politisch sinnvoll sind, sollen Erdkabel auch eingesetzt werden. Das muss vor Ort entschieden werden. Das bedeutet aber auch, dass - mit Ausnahme der vier Erdkabel-Pilot-Projekte - diese teure Maßnahme auch vor Ort bezahlt werden muss und nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht. Dazu besteht die Möglichkeit das Veranlasserprinzip einzuführen, ähnlich wie es im Bundesfernstraßengesetz geregelt ist.
Zudem muss das Gesetz offen für den technologischen Fortschritt sein. Neben den konventionellen Hochspannungsleitungen und der Möglichkeit von Erdkabeln kann beispielsweise auch der Einsatz von Hochleistungsleiterseilen sinnvoll sein.
Insgesamt werden wir mit dem Gesetz, nach Änderung der genannten und einigen weiteren Details, den Ausbau der Netze beschleunigen. Das ist neben der Verabschiedung der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der Novellierung des Wettbewerbrechts und der Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem freien und wettbewerblichen Energiemarkt. Die Union wird den Weg konsequent weitergehen. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche Energieversorgung auf Dauer zur erreichen.
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