Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern / DDR-Lizenz durch neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht aufgehoben
Geschrieben am 21-10-2008 |
Neugersdorf/Schwerin (ots) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben.
Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung. Das Verwaltungsgericht hat zudem erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Europarecht.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Pressekontakt:
bwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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