Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl und empfiehlt Änderung des Schengener Grenzkodexes
Geschrieben am 22-10-2008 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl kritisiert. Es sei zwar zu begrüßen, dass der EU-Pakt die Geltung der Menschen- und Flüchtlingsrechte bekräftige und den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten festschreibe, allerdings müssten sich diese Grundsätze auch in der Praxis niederschlagen, erklärte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Referentin am Deutschen Institut für Menschenrechte. Dies sei beispielsweise bei Grenzpatrouillen an den EU-Außengrenzen im Mittelmeer längst nicht immer der Fall. "Wir empfehlen daher, den Schengener Grenzkodex zu ändern", so Weinzierl. Es müsse der Zugang zum Flüchtlingsschutz und zu effektivem Rechtsschutz garantiert werden.
Aus menschenrechtlicher Perspektive sei das Europarecht in diesem Punkt defizitär, weil es den effektiven Rechtsschutz gegen menschenrechtswidrige Zurückweisung durch Grenzpatrouillen der EU-Staaten auf See nicht klar regele. Weinzierl: "Es ist unverständlich, dass sich die EU-Mitgliedstaaten bisher nicht darüber geeinigt haben, welcher Mitgliedstaat bei Frontex-Operationen an und jenseits der südlichen Seeaußengrenze angetroffene Asylsuchende aufnehmen muss. Ohne eine Einigung darüber, wer die Schutzsuchenden aufnimmt, können diese ihre Menschenrechte nicht durchsetzen."
Solange ein solidarisches System in der EU fehle, das die durch Asylanträge und Grenzschutz überproportional belasteten Randstaaten wie Griechenland, Malta oder Italien entlaste, und der Schengener Grenzkodex grundlegende Menschenrechtsstandards nicht klar und verbindlich festschreibe, seien die anderen EU-Staaten rechtlich und politisch für Menschenrechtsverletzungen an der gemeinsamen Land- und Seeaußengrenze der EU mit verantwortlich. "Die im EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sind unzureichend", so Weinzierl. "Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte belegen, dass nur Lastenteilungssysteme mit verbindlichen Kriterien die Situation der Asylsuchenden verbessern können."
Das Institut empfiehlt daher dem EU-Gesetzgeber, den Schengener Grenzkodex menschenrechtskonform auszugestalten und eine verbindliche Entlastung der EU-Randstaaten zu beschließen. Der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag empfiehlt das Institut, sich in der EU für diese Änderungen einzusetzen. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung für den Grundrechtsschutz an der gemeinsamen EU-Außengrenze gerecht werden.
Ruth Weinzierl: "Human Rights at the EU's common external border. Recommendations to the EU legislature" (Policy Paper No. 11) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=311
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Mobil: 0160 - 96650083
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