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Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl und empfiehlt Änderung des Schengener Grenzkodexes

Geschrieben am 22-10-2008

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den
EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl kritisiert. Es sei zwar zu begrüßen,
dass der EU-Pakt die Geltung der Menschen- und Flüchtlingsrechte
bekräftige und den Grundsatz der Solidarität zwischen den
Mitgliedstaaten festschreibe, allerdings müssten sich diese
Grundsätze auch in der Praxis niederschlagen, erklärte Ruth
Weinzierl, wissenschaftliche Referentin am Deutschen Institut für
Menschenrechte. Dies sei beispielsweise bei Grenzpatrouillen an den
EU-Außengrenzen im Mittelmeer längst nicht immer der Fall. "Wir
empfehlen daher, den Schengener Grenzkodex zu ändern", so Weinzierl.
Es müsse der Zugang zum Flüchtlingsschutz und zu effektivem
Rechtsschutz garantiert werden.

Aus menschenrechtlicher Perspektive sei das Europarecht in diesem
Punkt defizitär, weil es den effektiven Rechtsschutz gegen
menschenrechtswidrige Zurückweisung durch Grenzpatrouillen der
EU-Staaten auf See nicht klar regele. Weinzierl: "Es ist
unverständlich, dass sich die EU-Mitgliedstaaten bisher nicht darüber
geeinigt haben, welcher Mitgliedstaat bei Frontex-Operationen an und
jenseits der südlichen Seeaußengrenze angetroffene Asylsuchende
aufnehmen muss. Ohne eine Einigung darüber, wer die Schutzsuchenden
aufnimmt, können diese ihre Menschenrechte nicht durchsetzen."

Solange ein solidarisches System in der EU fehle, das die durch
Asylanträge und Grenzschutz überproportional belasteten Randstaaten
wie Griechenland, Malta oder Italien entlaste, und der Schengener
Grenzkodex grundlegende Menschenrechtsstandards nicht klar und
verbindlich festschreibe, seien die anderen EU-Staaten rechtlich und
politisch für Menschenrechtsverletzungen an der gemeinsamen Land- und
Seeaußengrenze der EU mit verantwortlich. "Die im EU-Pakt zu
Einwanderung und Asyl vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung des
Grundsatzes der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sind
unzureichend", so Weinzierl. "Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte
belegen, dass nur Lastenteilungssysteme mit verbindlichen Kriterien
die Situation der Asylsuchenden verbessern können."

Das Institut empfiehlt daher dem EU-Gesetzgeber, den Schengener
Grenzkodex menschenrechtskonform auszugestalten und eine verbindliche
Entlastung der EU-Randstaaten zu beschließen. Der Bundesregierung und
dem Deutschen Bundestag empfiehlt das Institut, sich in der EU für
diese Änderungen einzusetzen. Nur so kann Deutschland seiner
Verantwortung für den Grundrechtsschutz an der gemeinsamen
EU-Außengrenze gerecht werden.

Ruth Weinzierl: "Human Rights at the EU's common external border.
Recommendations to the EU legislature" (Policy Paper No. 11)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=311

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Mobil: 0160 - 96650083


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