Rundfunkstaatsvertrag ohne Freibrief für öffentlich-rechtliche Online-Presse
Geschrieben am 23-10-2008 |
Berlin (ots) -
Zeitschriftenverleger begrüßen Erhalt gesetzlicher Schranken für pressemäßige Berichterstattung durch ARD und ZDF im Internet
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht im neuen Rundfunkstaatsvertrag, der heute von den Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht worden ist, wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zwar wird die Online-Expansion von ARD und ZDF im Bereich der Bewegtbilder über das für eine technologie-neutrale Nutzung des Internet nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibt der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt. So sieht der Vertrag vor, dass sog. "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung ausweisen müssen. Außerdem müssen Konzepte für alle derzeitigen Online-Medien einen sog. Drei-Stufen-Test bestehen. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben", erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Die vorgesehenen Regelungen sollen eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern und können dies, wenn sie diesem Zweck entsprechend ausgelegt werden, auch praktisch leisten."
Entscheidend ist nach Ansicht der Zeitschriftenverleger, dass unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, als Lesemedium mit Text und Bild aber auf eine unterstützende Hilfstätigkeit beschränkt bleibt. Ein solcher Ausschluss selbstständiger Online-Presse lässt sich den vorgesehenen Bestimmungen entnehmen, allerdings bedarf es dafür in einigen Detailfragen einer entsprechenden Auslegung. Das gilt sowohl für die Definition der sendebezogen Telemedien als auch für diejenigen der "presseähnlichen Angebote".
Eine weitere Begrenzung der ausufernden öffentlich-rechtlichen Medienangebote sollte der 3-Stufen-Test bewirken können, der nunmehr auch die bereits vorhandenen Telemedien erfassen soll.
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Weitere Informationen: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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