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Aktualisierte PM / Rundfunkstaatsvertrag ohne Freibrief für öffentlich-rechtliche Online-Presse

Geschrieben am 23-10-2008

Berlin (ots) -

Zeitschriftenverleger begrüßen Erhalt gesetzlicher Schranken für
pressemäßige Berichterstattung durch ARD und ZDF im Internet /
Wegfall der Deckelung für Online-Ausgaben ist bedenklich

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sieht im neuen
Rundfunkstaatsvertrag, der heute von den Ministerpräsidenten auf den
Weg gebracht worden ist, wichtige Forderungen der deutschen Verlage
berücksichtigt. Zwar wird die Online-Expansion von ARD und ZDF im
Bereich der Bewegtbilder über das für eine technologie-neutrale
Nutzung des Internet nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibt der
Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt. So
sieht der Vertrag vor, dass sog. "presseähnliche Angebote" nur
sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung ausweisen
müssen. Außerdem müssen Konzepte für alle derzeitigen Online-Medien
einen sog. Drei-Stufen-Test bestehen. "Wir sind froh, dass nach
langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende
Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben",
erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Die
vorgesehenen Regelungen sollen eine mit staatlicher Finanzgarantie
arbeitende Online-Presse verhindern und können dies, wenn sie diesem
Zweck entsprechend ausgelegt werden, auch praktisch leisten."

Entscheidend ist nach Ansicht der Zeitschriftenverleger, dass
unbegrenzte gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in
Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, als Lesemedium mit Text und
Bild aber auf eine unterstützende Hilfstätigkeit beschränkt bleibt.
Ein solcher Ausschluss selbständiger Online-Presse lässt sich den
vorgesehenen Bestimmungen entnehmen, allerdings bedarf es dafür in
einigen Detailfragen einer entsprechenden Auslegung. Das gilt sowohl
für die Definition der sendebezogenen Telemedien als auch für
diejenigen der "presseähnlichen Angebote".

Eine weitere Begrenzung der ausufernden öffentlich-rechtlichen
Medienangebote sollte der 3-Stufen-Test bewirken können, der nunmehr
auch die bereits vorhandenen Telemedien erfassen soll. Nach wie vor
kritisch betrachtet der VDZ jedoch, dass mit den Rundfunkräten
letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der
Senderangebote entscheiden. Richtig ist daher die Einbeziehung
neutraler Sachverständiger. Unklar bleibt hingegen, wie diese berufen
werden. Dies kann nicht allein die Sache der öffentlich-rechtlichen
Anstalten sein. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten Kurt Beck,
einen Schlichtungsrat zu berufen, geht hierbei in die richtige
Richtung. Dieser muss sich sowohl aus Vertretern der
öffentlich-rechtlichen wie auch der privaten Medienunternehmen
zusammensetzen. Auch die nun wegfallende Deckelung der
Online-Ausgaben von ARD und ZDF in Höhe von 0,75 Prozent des
Gebührenaufkommens ist bedenklich. Damit sind den
öffentlich-rechtlichen Anstalten Tür und Tor für eine praktisch
unbegrenzte Expansion im Internet geöffnet. Dies kann nicht im Sinne
des Rundfunkgebührenzahlers sein und ist eine weitere Verletzung
eines freien und fairen Wettbewerbs.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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