Entwurf der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte bedarf kritischer Überprüfung / BZÄK-Präsident Engel: Angebliche Steigerung des Gesamtvolumens nicht mit Honorarerhöhung gleich zu setzen
Geschrieben am 25-10-2008 |
Stuttgart/Berlin (ots) - Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag vorgelegte Referentenentwurf für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in den kommenden Tagen eingehend geprüft. Die GOZ regelt die privatzahnärztlichen Honorare. Erst nach "kritischer, valider und seriöser Prüfung" werde man zu dem Entwurf Stellung nehmen, kündigte der neugewählte Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf deren Delegiertenversammlung beim Deutschen Zahnärztetag in Stuttgart an. Engel wies darauf hin, dass die von Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder angekündigte Erhöhung des Gesamtvolumens der GOZ um gut zehn Prozent nicht mit einer entsprechenden Honorarerhöhung gleich zu setzen sei. BZÄK-Präsident Engel: "Es sind zusätzliche Leistungen in die GOZ aufgenommen worden, so dass eine Aussage zu einer tatsächlichen Honorarsteigerung derzeit nicht möglich ist." Der sogenannte Punktwert, aus dem das jeweilige Honorar errechnet wird, sei von 5,6241 Cent auf 5,65 Cent erhöht worden, dies entspreche einer Erhöhung um 0,46 Prozent. Bezogen auf den Punktwert sei damit kein Teuerungsausgleich nach 21 Jahren erkennbar. Erst nach Prüfung im Detail könnten seriöse Bewertungen der GOZ-Novelle vor allem in Hinblick auf den Patientenschutz und die Qualitätssicherung getroffen werden. Dies soll nach einer außerordentlichen Versammlung der Delegierten der BZÄK Mitte November in Berlin erfolgen.
Originaltext: Bundeszahnärztekammer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30852 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30852.rss2
Pressekontakt: Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de
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