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Statistik wird Folgen der Finanzmarktstabilisierung für öffentlichen Gesamthaushalt zeigen können

Geschrieben am 27-10-2008

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
anlässlich des am 18. Oktober 2008 in Kraft getretenen
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) mitteilt, ist der darin
vom Gesetzgeber beschlossene Fonds zur Stabilisierung des deutschen
Finanzmarktes nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz
vollständig zu erfassen. Die Finanzstatistiken sind daher gut
aufgestellt, künftig die direkten finanziellen Auswirkungen der
verschiedenen im FMStG vorgesehenen Maßnahmen auf den öffentlichen
Gesamthaushalt umfassend und präzise abzubilden:

o Die vierteljährliche Kassenstatistik bildet zeitnah die
kassenwirksamen Einnahmen und Ausgaben ab; sie wird damit aufzeigen
können, in welchem Umfang Maßnahmen nach Paragraf 7
(Rekapitalisierung) und Paragraf 8 (Risikoübernahme) des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ausgabenwirksam werden und in
welchem Umfang sich der Fonds Mittel nach Paragraf 9 des Gesetzes am
Kreditmarkt zur Finanzierung seiner Maßnahmen beschafft. Der
Ermächtigungsrahmen des Gesetzes für die Kreditaufnahme beträgt
insgesamt maximal 80 Milliarden Euro und kann um bis zu 20 Milliarden
Euro erhöht werden, wenn eine Inanspruchnahme aus übernommenen
Risiken erfolgt.

o Die Statistik wird auch erkennen lassen, in welchem Umfang der
Fonds nach Paragraf 6 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Garantien für Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten von
Unternehmen des Finanzsektors insgesamt übernimmt und wie sich
dadurch Volumen und Struktur aller vom Staat übernommenen
Gewährleistungen, Garantien und sonstigen Sicherheiten verändern. Der
Ermächtigungsrahmen für die Übernahme von Garantien für die
Finanzmarktstabilisierung beträgt insgesamt 400 Milliarden Euro.

o Vierteljährlich und - in detaillierterer Gliederung - jährlich
wird die Finanzstatistik nachweisen können, wie sich die öffentliche
Schuld durch die Maßnahmen des Fonds in Höhe und Struktur verändert.

o Die Statistik wird darüber hinaus die Auswirkungen des
Beteiligungserwerbs des Fonds an Unternehmen des Finanzsektors auf
Umfang und Struktur des öffentlichen Finanzvermögens zeigen können.

Die Entwicklung wird durch die Finanzstatistiken bis zur
vorgesehenen Abwicklung des Fonds Ende 2009 abgebildet werden.
Eventuelle direkte Folgewirkungen für die öffentlichen Haushalte, die
nach Abschluss der Maßnahmen Ende 2009 nach den im
Finanzmarktstabilisierungsgesetz festgelegten Regeln von Bund und
Ländern zu übernehmen sind, wird die Finanzstatistik im Rahmen ihrer
regelmäßigen vierteljährlichen und jährlichen Beobachtung aller
öffentlichen Finanzen feststellen können.

Erste Daten über die Entwicklung im Jahr 2008 werden Mitte März
2009 vorliegen.

Weitere Auskünfte gibt: Hans Rehm,
Telefon: (0611) 75-4174,
E-Mail: gesamthaushalt@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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