Empfehlung des Generalanwaltes zum Tabakwerbeverbot nicht nachvollziehbar / Zeitschriftenverleger befürchten neue Einschränkungen der Presse- und Werbefreiheit
Geschrieben am 13-06-2006 |
Berlin (ots) - Nach der Empfehlung des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof, die Klage der Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot abzuweisen, befürchten die deutschen Zeitschriftenverleger weitere Einschränkungen der Presse- und Werbefreiheit durch die EU. "Die EU missbraucht das emotionale Thema Tabakwerbung, um ihren Einflussbereich ohne Kompetenz auf nationale Fragen wie die Presse- und Werbefreiheit auszudehnen", betonte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger am Dienstag in Berlin. An die Bundesregierung appellierte der Verband mit der Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in nationales Recht bis zur endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu warten.
Die Empfehlung des Generalanwaltes, der den Gerichtshof in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit über ein Rechtsgutachten unterstützen soll, bezeichnete Fürstner als "nicht nachvollziehbar". Folgten die EU-Richter - die an die Empfehlung nicht gebunden sind - in ihrer für den Herbst erwarteten Entscheidung der Linie des Generalanwaltes, rechnen die Verleger schon bald mit weiteren EU-Einschränkungen, beispielsweise bei der Alkohol- oder Automobilwerbung. "Die Empfehlung ist eine Niederlage für die freie Marktwirtschaft und den Wettbewerb", so Fürstner weiter. Bei der Bundesregierung und ihren Vorgängern bedankte sich Fürstner, im Kampf gegen die Bevormundung von Wirtschaft und Bürgern nicht aufgegeben zu haben.
Die EU-Argumentation, dass ohne ein europaweites Tabakwerbeverbot der grenzüberschreitende Binnenmarkt spürbar behindert sei, bezeichnete Fürstner als ein "durchsichtiges Manöver", nachdem die EU mit ihren vorherigen Versuchen beim Tabakwerbeverbot mehrfach gescheitert sei. In der Regel würden maximal ein Prozent der Presse ins fremdsprachige Ausland exportiert. "Gegen den gesunden Menschenverstand" sei außerdem, dass Zeitungen und Zeitschriften aus nicht EU-Ländern ohne Tabakwerbeverbot, wie beispielsweise der Schweiz, weiter in EU-Staaten mit Tabakwerbeverbot importiert werden dürften.
Originaltext: VDZ Verb.Deut.Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Weitere Informationen: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Stefan Michalk Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: s.michalk@vdz.de Internet: www.vdz.de
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