Götzl: Politik darf kein Prüfungs-Perpetuum Mobile namens BaFin zulassen
Geschrieben am 13-06-2006 |
München (ots) - Während einer Anhörung, die der Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in München durchführt, forderte Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), heute u.a.:
1. Es müssen klare Zuständigkeiten definiert werden, die künftig eindeutig sicherstellen: Wofür sind gesetzliche Prüfungsverbände wie der GVB zuständig, wofür die BaFin, wofür die Bundesbank und wie werden die Prüfungsergebnisse untereinander so ausgetauscht, dass Mehrfachprüfungen zu ein und demselben Sachverhalt künftig ausgeschlossen sind. Das vermindert automatisch die Notwendigkeit von Sonderprüfungen und damit Bürokratie für die Banken.
2. Es muss sichergestellt werden, dass die Kriterien, nach denen BaFin und Bundesbank Sonderprüfungen durchführen, für alle Beteiligten transparent sind. Es muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass es keine Allmacht einer einzelnen Behörde außerhalb des vom Gesetzgeber definierten Rahmens gibt.
3. Dazu zählt auch, dass kein Prüfungs-Perpetuum Mobile zugelassen wird. Als solches kann einem die BaFin sehr wohl erscheinen, wenn man berücksichtigt, dass zwischen den Jahren 2003 und 2005 die Zahl der Beschäftigten in der Behörde um über 30 Prozent auf mittlerweile 1.631 Mitarbeiter zugenommen hat. Hier darf nicht gelten, jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage. Denn das geht im wahrsten Sinne auf Kosten der Banken, der Kunden und des Finanzplatzes Deutschland.
4. Es muss das Kostenverursacherprinzip gelten - zumindest in Teilen. D.h., die BaFin sollte an den Kosten der durch sie anberaumten Sonderprüfungen beteiligt werden. Bis zur Abschaffung der Kostenbeteiligung im Jahr 2002 war diese in § 51 KWG (Kreditwesengesetz) geregelt. Diese könnte systematisch nunmehr gut in das neue Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) eingepasst werden.
Hintergrund der heutigen Anhörung der CSU-Landesgruppe ist der Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Dort haben die Berliner Regierungsparteien das Ziel bekundet, dass sie eine Finanzmarktaufsicht wollen, "die unter Wahrung des primären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendet. Im Lichte der Erfahrungen seit Schaffung der BaFin als Allfinanzaufsicht sind die Ergebnisse zu bewerten und gegebenenfalls Arbeitsabläufe und Organisation anzupassen."
Originaltext: Genossenschaftsverband Bayern e. V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=24076 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_24076.rss2
Pressekontakt:
Dr. Jürgen Gros Pressesprecher
Genossenschaftsverband Bayern Tel.: (089) 28 68-34 02 Vorstandsstab und Kommunikation Fax: (089) 28 68-34 05 Türkenstraße 22-24 E-Mail: presse@gv-bayern.de 80333 München Web: www.gv-bayern.de
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