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Aufsichtsrats-Panel fragt nach Voraussetzungen für Mandatsübernahme / Wissen und Persönlichkeit zählen

Geschrieben am 17-11-2008

Hamburg (ots) - Geraten große Unternehmen in die Krise, stehen
neben den Vorständen meist auch die Aufsichtsräte in der Kritik.
Aktionärsvertreter, Öffentlichkeit und Medien fordern immer öfter
eine stärkere Mitverantwortung der Aufsichtsräte - und ihr
entschiedeneres Einschreiten, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen.
Doch wie können Aufsichtsräte diesen Anforderungen gerecht werden?
Welche Voraussetzungen müssen sie für ihr Amt mitbringen und was
sollten die Auswahlkriterien sein?

Fachkompetenz, Branchenerfahrung und - vor allem bei
Familiengesellschaften - hohe soziale Kompetenz sind wichtige
Schlüssel zu einer guten Aufsichtsratstätigkeit. Dies geht aus dem
aktuellen "Aufsichtsrats-Panel" hervor, mit dem die Fachzeitschrift
"Der Aufsichtsrat" und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand AG zum vierten Mal das Meinungsbild zu
relevanten Themen der Unternehmensüberwachung erfasst haben. Befragt
wurden 46 Panelteilnehmer, die als Aufsichtsräte 183 Gesellschaften
überwachen, zu den Voraussetzungen für eine Mandatsübernahme.

Die in der Auswertung zusammengefassten Erwartungen und
Einschätzungen der befragten Experten spiegeln die anhaltende
Diskussion über die Notwendigkeit einer qualitativ anspruchsvollen
Besetzung und Mandatsausübung wider. Zur Frage, aus welchem Umfeld
ein potenzielles Aufsichtsratsmitglied kommen bzw. in welcher
Beziehung es zu der zu überwachenden Gesellschaft stehen sollte,
vertraten zwei Fünftel (43,5 Prozent) die Ansicht, dass Branchenbezug
sowie persönliche Netzwerke wesentlich seien, um ein Mandat
erfolgreich wahrnehmen zu können. Bei der Zusammensetzung der
Aufsichtsgremien sollte nach Ansicht der Mehrheit (76,1 Prozent)
darauf geachtet werden, dass durch die unterschiedliche Fachexpertise
einzelner Mitglieder ein sinnvoller Kompetenzpool gebildet werden
könne.

Bei anderen Themen zeigt das aktuelle "Aufsichtsrats-Panel", dass
es schwierig ist, pauschale Auswahlkriterien zu nennen. Zehn der
Befragten sprachen sich für das Kriterienbündel "Qualifikation und
Ferne zur Gesellschaft" aus, während 17 der Befragten die Kombination
"Qualifikation und Nähe zur Gesellschaft" bevorzugten.

Die durch das Aktiengesetz voraussichtlich ab 2010 vorgeschriebene
zwingende Wahl eines "in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung"
erfahrenen Aufsichtsratsmitglieds in allen kapitalmarktorientierten
Gesellschaften wird von drei Vierteln (76,1 Prozent) der Befragten
begrüßt. Kritisiert wird allerdings die unscharfe Definition der
Qualifikation. Zudem sehen Kritiker darin einen Eingriff in die
Besetzungsfreiheit der Anteilseigner. Dessen ungeachtet befürworten
mehr als zwei Drittel (69,6 Prozent) der Panelteilnehmer im Grundsatz
die Anwendung dieser Besetzungsvorschrift auch auf nicht
kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Diese Experten sollten dann
überwiegend als Prüfungsausschussvorsitzende agieren. Die
individuellen Antworten zu weiteren wichtigen Eignungskriterien
lassen sich in vier Bündel zusammenfassen: zeitliche Verfügbarkeit
und Integrität, professionalisiertes Auswahlverfahren unter
Berücksichtigung des Portfolio-Gedankens, erfahrungsbasierte
Expertise und ergänzendes spezifisches Wissen wie
Human-Ressource-Kompetenz, Mitbestimmungserfahrung, Loyalität und
emotionale Kompetenz.

Die Tatsache, dass viele Fragen zu ambivalenten Bewertungen
führten, sieht Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen,
geschäftsführender Herausgeber von "Der Aufsichtsrat", nicht als
Nachteil: "Aufsichtsratsarbeit erfordert neben Wissen und Erfahrung
vor allem Persönlichkeit".

Mit den Ergebnissen der vierten Aufsichtsrats-Befragung, die in
der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Der Aufsichtsrat"
(Erscheinungstermin: 17. November 2008) veröffentlicht werden, liegt
ein weiteres Stimmungsbild zu aktuellen Fragen der
Überwachungsfunktion und -arbeit in der Praxis vor. Das Anfang 2007
eingerichtete Panel ist bereits den Fragen "Aufsichtsratsbesetzung
und Compliance/Ombudsmann sowie Fraud-Prävention", "Rechnungslegung
und IFRS sowie Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern und
Dritten" und "Information und Berichterstattung des Aufsichtsrats"
nachgegangen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Panels erhalten
Sie auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.

Der Aufsichtsrat

Die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" liefert monatlich
betriebswirtschaftliche und juristische Fachinformationen
journalistisch aufbereitet und kompakt auf 16 Druckseiten.
Kernelement der Zeitschrift sind die Fachbeiträge, in denen aktuelle
Probleme und wiederkehrende Aufgaben der Mandatsträger in
Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr Informationen erhalten
Sie unter http://www.aufsichtsrat.de .

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in
den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche
Beratung sowie Advisory Services. In Deutschland betreut BDO Deutsche
Warentreuhand mit rund 2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale
und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen
- vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen. BDO Deutsche
Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, der
einzigen der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischer Tradition. BDO International ist ein seit 1963
bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander
unabhängigen Gesellschaften mit rund 31.500 Mitarbeitern in 110
Ländern.

Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2

Pressekontakt:
Andrea Katzmarczyk
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 040 - 30 29 3-619
Fax: 040 - 30 29 3-388
Andrea.Katzmarczyk@bdo.de

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ferdinandstraße 59
20095 Hamburg
Internet: www.bdo.de


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