Vermeidbare Fahrverbote Nicht nur für Taxler sind Fahrverbote eine Katastrophe. Manchmal lassen sie sich abwenden.
Geschrieben am 17-11-2008 |
München (ots) - Für den einen sind Fahrverbote nur lästig - für Berufsgruppen wie Taxifahrer sind sie existenzbedrohend. Über Wege, solche Bedrohungen abzuwenden, berichtet die Zeitschrift TAXI. TAXI erscheint im Verlag Heinrich Vogel.
Deutlich überhöhte Geschwindigkeit, Überqueren einer längst roten Ampel oder Fahren unter Alkoholeinfluss - alles Gründe für ein Fahrverbot, manchmal sogar für einen länger dauernden Entzug der Fahrerlaubnis. Für viele Menschen ist eine solche Strafe nur lästig, doch zum Beispiel Taxifahrern drohen existenzielle Nöte. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Fahrverbot herum zu kommen. So kann der zuständige Richter je nach Umständen des Einzelfalles und dem Ausmaß des begangenen Verstoßes von der Anordnung eines Fahrverbots absehen. Auch eingeschränkt werden kann das Fahrverbot - so dass beispielsweise das Fahren eines Taxis weiterhin erlaubt bleibt.
Schlecht zu sehende Schilder oder Ampelanlagen sind ein Grund, von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen. Wer sich darauf beruft, ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen zu haben, muss allerdings wenigstens die allgemein für eine solche Straße geltende Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben. Außerdem kann das Fahrverbot auch bei "Beharrlichkeit" drohen: Wenn der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig geworden ist, kann ihm beim Wiederholungsfall ein Fahrverbot auferlegt werden. Keine Nachsicht zeigen die Gerichte auch bei "Gaffern".
Auch der Lauf der Zeit kann einen Verkehrssünder vor Sanktionen retten: Liegen zwischen dem Verkehrsverstoß und der mündlichen Verhandlung zur Sache zweieinhalb Jahre, so kann ein erzieherischer Zweck, der in erster Linie das Fahrverbot begründet, weder durch ein Fahrverbot noch durch eine erhöhte Geldbuße erreicht werden. Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamm beschlossen, in solchen Fällen sei von Sanktionen abzusehen.
Der Verlag Heinrich Vogel ist einer der führenden Informationsanbieter für den Personen- und Güterverkehr, Verkehrsausbildung und -erziehung. Unter anderem werden Fachzeitschriften wie Transporting, TRUCKER und LOGISTIK inside publiziert.
Originaltext: Taxi Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60835 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60835.rss2
Pressekontakt: Verlag Heinrich Vogel Chefredaktion Taxi: Dietmar Fund Tel.: 089 / 43 72 - 22 69 Fax: 089 / 43 72 - 22 07 eMail: dietmar.fund@springer.com
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