Wahlfrist bei Erbschaftsteuer verlängern
Geschrieben am 21-11-2008 |
Berlin (ots) - Eine Verlängerung der Entscheidungsfrist bei der Erbschaftsteuer hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gefordert. "Unternehmen können in bestimmten Fällen zwischen der alten Regelung und dem neuen Recht bei der Erbschaftsteuer wählen. Dazu fehlen ihnen aber die nötigen Informationen der Finanzverwaltung. Der Gesetzgeber sollte deshalb die bisher geplante Frist zum 31. Dezember 2008 um mindestens sechs Monate verlängern."
Zur Begründung wies der Mittelstandspräsident darauf hin, dass derzeit noch niemand die genauen Bewertungsregeln kenne. "Gesetzgeber und Verwaltung brauchen offenbar bis Ende des Jahres, um eine Lösung zu präsentieren. Der Unternehmen soll dann eine Entscheidung in wenigen Tagen treffen, im schlimmsten Fall zwischen Weihnachten und Neujahr." Das könne weder Unternehmern noch Steuerberatern zugemutet werden.
Nicht weniger problematisch sei es, dass sich Unternehmenserben nach dem Erbschaftsteuerkompromiss zwischen der siebenjährigen Variante mit einem Steuernachlass von 85 Prozent und der zehnjährigen Behaltensfrist mit 100-prozentigem Abschlag entscheiden müssten. Überdies werde ihnen vom Gesetzgeber eine verbindliche Vorhersage über die Entwicklung der Lohnsumme abverlangt. "Das alles zeugt von wenig Kenntnis der betrieblichen Praxis", so Ohoven.
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