Westfalenpost: Dem Recht gemäß Ex-Terrorist Klar demnächst in Freiheit
Geschrieben am 24-11-2008 |
Hagen (ots) - Von Winfred Dolderer
Ob ein wegen etlicher Morde Verurteilter nach 26 Jahren in Freiheit kommen sollte, man kann als "Normalbürger" darüber unterschiedlicher Meinung sein. Dem "Normalbürger", sagen Kritiker, sei die bevorstehende Freilassung des RAF-Terroristen Christian Klar unverständlich. Die Justiz hat sich allerdings nach objektiveren Kriterien zu richten. Für die Justiz gilt der Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung. Auch einem verurteilten Mörder darf der Staat nicht jede Aussicht vorenthalten, eines Tages wieder in Freiheit zu gelangen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Wie für jeden Mörder, gilt das also auch für diesen. Den vermessenen Anspruch der Terroristen, sie seien etwas anderes, Träger einer irgendwie legitimen politischen Mission, hat der Staat zu Recht nie gelten lassen. Er hat sie als Kriminelle abgeurteilt. Nicht anders sind sie, wenn die gerichtlich festgesetzte Mindesthaftzeit verbüßt ist und Rückfallgefahr nicht besteht, dann auch zu behandeln. Sind die Morde damit abgegolten? Wer solche Erwartungen an den Rechtsstaat hegte, würde ihn überfordern. Es war ein zivilisatorischer Fortschritt, dass der Staat als strafende Gewalt sich Beschränkungen auferlegt hat. Wenn dies auch Terroristen zugute kommt, ist das kein Grund zur Aufregung. Es zeigt nur, dass dieser Staat nicht der ist, den die RAF einst zu bekämpfen wähnte.
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