Lausitzer Rundschau: Freilassung für Ex-RAF-Terroristen Klar Ohne Reue
Geschrieben am 24-11-2008 |
Cottbus (ots) - Es entspricht den Prinzipien des Rechtsstaates, am Ende einer langen Haft auch solche Leute zu begnadigen, die keine Gnade mit eben diesem Rechtsstaat kannten. Die gesetzlichen Voraussetzungen gelten für alle. Das macht die Überlegenheit des Rechtsstaats aus. Im Falle des einstigen RAF-Terroristen Christian Klar bleibt jedoch ein besonders bitterer Beigeschmack. Verurteilt wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an neun Menschen hatte er mehr als ein Vierteljahrhundert Zeit, um über seinen Irrweg von Terror und Gewalt nachzudenken. Aber echte Reue oder ein überzeugendes Wort der Entschuldigung kam Klar nie über die Lippen. Schlimmer noch. Klar weiß um die genauen Zusammenhänge bei der Tötung des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Aber er schweigt, um seine Helfer von damals nicht zu belasten. Dass Angehörige wie Bubacks Sohn Michael die Haftentlassung als schwer erträglich empfinden müssen, ist da allzu verständlich. Juristisch war indes "nur" darüber zu entscheiden, ob Klar rückfällig werden könnte. Das haben die Richter verneint. Deshalb kommt Klar in wenigen Wochen frei. Er wird dann länger hinter Gitter gesessen haben, als manch anderer Mörder oder Sexualverbrecher. Das soll Klars Handeln nicht verharmlosen. Überhaupt lassen sich Schuld und Verantwortung mitunter nur schwer durch Strafparagrafen erfassen. Umso wichtiger sind moralische Kategorien. Es wäre auch ein Signal an die Hinterbliebenen der RAF-Opfer, würde sich Klar endlich von seinen Untaten distanzieren. Dass ein Berliner Theaterintendant dem Ex-Terroristen eine Beschäftigung anbietet, bringt Christian Klar jedoch in die Rolle des Helden. Spätestens an dieser Stelle ist der Grad der Zumutbarkeit überschritten.
Originaltext: Lausitzer Rundschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2
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