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Investitionszulage für Ostdeutschland wird verlängert

Geschrieben am 28-11-2008

Berlin (ots) - Die Investitionszulage wird bis 2013 fortgeführt.
Der Bundesrat hat heute der Verlängerung dieses Förderinstruments
zugestimmt. Investitionsprojekte in den neuen Bundesländern und
Berlin erhalten somit weiterhin Fördermittel aus der
Investitionszulage. Die heutige Entscheidung garantiert die in der
Investitionszulage festgelegten Fördersätze bis zum Jahr 2013.

Mit der so genannten Investitionszulage (IZ) fördert der Staat
Unternehmen, die in Ostdeutschland in eine förderfähige Industrie
investieren. Dabei erhält das investierende Unternehmen die Zulage
für jedes seiner Investitionsprojekte. Die Zulage wird in der
Steuererklärung geltend gemacht. Sie kann als Steuerersparnis oder
als direkter Zuschuss gewährt werden.

Das IZ-Gesetz zielt auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes
und auf einzelne industrienahe Dienstleistungen wie
Recyclingbetriebe, das Verlagswesen und Teilbereiche des Handwerks.
Weiterhin sind einzelne Formen des Beherbergungsgewerbes
antragsberechtigt. Gefördert werden zum Beispiel Maschinen und
Anlagen (also bewegliche Güter des Anlagevermögens) sowie Gebäude.

Die Neuregelung der IZ sieht eine jährliche Degression der
Fördersätze vor. Für Gebäude reduziert sich der Satz ab 2009 um
jährlich 2,5 Prozentpunkte, somit von 12,5 Prozent in 2009 auf 2,5
Prozent im Jahr 2013. Die Fördersätze für Maschinen und Anlagen bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduzieren sich um jährlich 5
Prozentpunkte, von 25 Prozent im Jahr 2009 auf 5 Prozent im Jahr
2013. Bei Großunternehmen beträgt die jährliche Degression der
Fördersätze für Maschinen und Anlagen 2,5 Prozent. Beläuft sich der
Satz im Jahr 2009 auf 12,5 Prozent, reduziert er sich bis 2013 auf
2,5 Prozent.

Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Satz gefördert,
der zu Beginn des Investitionsvorhabens gültig war. Investiert
beispielsweise ein kleines oder mittleres Unternehmen im Jahr 2010 in
seine Maschinen, steht eine Zulage in Höhe von 20 Prozent des
Investitionsvolumens zur Verfügung. Sind auch im Folgejahr im Rahmen
desselben Projektes Investitionen in Maschinen erforderlich, gilt
weiterhin der Fördersatz von 20 Prozent.

Mit der jetzt verabschiedeten Verlängerung der Investitionszulage
stellt der Gesetzgeber die lückenlose Förderung von
Investitionsvorhaben sicher. Das IZ-Gesetz 2010 schließt unmittelbar
als Nachfolgeregelung an, so dass der zu Beginn des
Investitionsvorhabens gültige Fördersatz (z.B. von 2009) auch in den
Folgejahren gilt. Selbst Investitionsvorhaben, die vor Verkündung des
neuen Gesetzes beginnen, können das IZ-Gesetz als Anspruchsgrundlage
nutzen, sofern das Vorhaben über das Jahr 2009 hinaus läuft. Für
Unternehmen bietet sich somit ein starker Anreiz,
Investitionsvorhaben möglichst schnell umzusetzen. Auf diese Weise
können Investoren auch langfristig von den aktuell hohen Sätzen
profitieren.

Invest in Germany ist die Standortmarketinggesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland. Sie informiert ausländische Investoren
über Investitionsmöglichkeiten in Deutschland und die
Rahmenbedingungen am Standort. Invest in Germany unterstützt
Investoren und berät sie umfassend - von der Standortanalyse bis zur
Umsetzung der Investitionsentscheidung.

Originaltext: Invest in Germany
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55240
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55240.rss2

Pressekontakt:
Eva Henkel
Invest in Germany
Tel.: 030 200099-173
Fax: 030 200099-111
email: henkel@invest-in-germany.com


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