Bernhardt/Gutting: Jahressteuergesetz 2009 trägt Handschrift der Union
Geschrieben am 28-11-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des Jahressteuergesetzes 2009 am 28. November 2008 im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting MdB:
Das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2009 trägt die Handschrift der Union. In den parlamentarischen Beratungen konnten wesentliche Punkte durchsetzen:
Die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 % bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen entfällt. Die damit einhergehende Belastung der Wirtschaft von 55 Mio. EUR war für die Union - gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturabschwächung - nicht akzeptabel.
Die bislang vorgesehene Deckelung der 30%-igen steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld wird von 3.000 EUR auf 5.000 EUR für jedes Kind - also Berücksichtigung von Schulgeld bis 16.667 EUR pro Jahr - erhöht und die steuerliche Absetzbarkeit auch bei berufsbildenden Schulen gewährt. Damit sind die ursprünglichen Pläne des Bundesfinanzministeriums, die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgeldes ganz zu streichen, endgültig vom Tisch.
Die im Regierungsentwurf enthaltene Verdoppelung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre für alle Fälle der Steuerhinterziehung wird nunmehr zielgenau bei besonders schweren Fällen eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass nicht selbst leichte Fälle der Steuerhinterziehung mit schwersten Straftaten wie Geiselnahme oder Raub gleichgestellt werden.
Bei der Neuregelung der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland ist im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Verlagerung außerhalb des EU/EWR-Raumes ebenso möglich wie ein Verzicht auf die Zustimmung des ausländischen Staates. Die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes wurde als Ermessensentscheidung ausgestaltet. Die Steuerbefreiung für Einnahmen von Gastfamilien, die einen Menschen mit Behinderung betreuen, wird nunmehr umfassend geregelt. Derartige Einnahmen werden grundsätzlich steuerfrei gestellt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um einen erwachsenen oder jugendlichen Menschen mit Behinderung handelt.
Die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit von Übergangsbeihilfen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde, wird erweitert. Auf den Zufluss der Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar 2009 kommt es nicht mehr an. Im Nachgang zur Unternehmensteuerreform wird nun auch Leasing- und Factoringunternehmen bei einer Einbeziehung in eine abgestufte Aufsicht die gewerbesteuerliche Sonderregelung für Kreditinstitute, das sog. Bankenprivileg, gewährt.
Auch wird das Organschaftsverbot bei Lebens- und Krankenversicherungen aufgehoben. Dies trägt veränderten Rahmenbedingungen insbesondere im Hinblick auf die neue Zinsschrankenregelung und den Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen Rechnung.
Darüber hinaus haben wir auch sichergestellt, dass die bislang noch ausstehenden Änderungen des REITs-Gesetzes, insbesondere die Lösung der Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen, nunmehr gesetzgeberisch umgesetzt werden.
Schließlich konnte die Union verhindern, dass die von den Sozialdemokraten geforderte Steuerpflicht für Körperschaften bei Erträgen von Streubesitzbeteiligungen in das Jahressteuergesetz 2009 aufgenommen wird. Für derartige Schnellschüsse besteht derzeit überhaupt kein Anlass. Eine solche Maßnahme hätte zu einer erheblichen Belastung der deutschen Wirtschaft geführt.
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