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Bernhardt/Gutting: Jahressteuergesetz 2009 trägt Handschrift der Union

Geschrieben am 28-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des Jahressteuergesetzes
2009 am 28. November 2008 im Deutschen Bundestag erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting
MdB:

Das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz
2009 trägt die Handschrift der Union. In den parlamentarischen
Beratungen konnten wesentliche Punkte durchsetzen:

Die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung des
Vorsteuerabzugs auf 50 % bei nicht ausschließlich unternehmerisch
genutzten Firmenfahrzeugen entfällt. Die damit einhergehende
Belastung der Wirtschaft von 55 Mio. EUR war für die Union - gerade
vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturabschwächung - nicht
akzeptabel.

Die bislang vorgesehene Deckelung der 30%-igen steuerlichen
Absetzbarkeit von Schulgeld wird von 3.000 EUR auf 5.000 EUR für
jedes Kind - also Berücksichtigung von Schulgeld bis 16.667 EUR pro
Jahr - erhöht und die steuerliche Absetzbarkeit auch bei
berufsbildenden Schulen gewährt. Damit sind die ursprünglichen Pläne
des Bundesfinanzministeriums, die steuerliche Absetzbarkeit des
Schulgeldes ganz zu streichen, endgültig vom Tisch.

Die im Regierungsentwurf enthaltene Verdoppelung der
strafrechtlichen Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre für alle Fälle
der Steuerhinterziehung wird nunmehr zielgenau bei besonders schweren
Fällen eingeführt. Damit wird sichergestellt, dass nicht selbst
leichte Fälle der Steuerhinterziehung mit schwersten Straftaten wie
Geiselnahme oder Raub gleichgestellt werden.

Bei der Neuregelung der Verlagerung der elektronischen Buchführung
ins Ausland ist im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Verlagerung
außerhalb des EU/EWR-Raumes ebenso möglich wie ein Verzicht auf die
Zustimmung des ausländischen Staates. Die Festsetzung eines sog.
Verzögerungsgeldes wurde als Ermessensentscheidung ausgestaltet.
Die Steuerbefreiung für Einnahmen von Gastfamilien, die einen
Menschen mit Behinderung betreuen, wird nunmehr umfassend geregelt.
Derartige Einnahmen werden grundsätzlich steuerfrei gestellt. Dabei
spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um einen erwachsenen oder
jugendlichen Menschen mit Behinderung handelt.

Die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit von
Übergangsbeihilfen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren
Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet wurde, wird
erweitert. Auf den Zufluss der Übergangsbeihilfen vor dem 1. Januar
2009 kommt es nicht mehr an.
Im Nachgang zur Unternehmensteuerreform wird nun auch Leasing- und
Factoringunternehmen bei einer Einbeziehung in eine abgestufte
Aufsicht die gewerbesteuerliche Sonderregelung für Kreditinstitute,
das sog. Bankenprivileg, gewährt.

Auch wird das Organschaftsverbot bei Lebens- und
Krankenversicherungen aufgehoben. Dies trägt veränderten
Rahmenbedingungen insbesondere im Hinblick auf die neue
Zinsschrankenregelung und den Änderungen bei den gewerbesteuerlichen
Hinzurechnungen Rechnung.

Darüber hinaus haben wir auch sichergestellt, dass die bislang
noch ausstehenden Änderungen des REITs-Gesetzes, insbesondere die
Lösung der Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen,
nunmehr gesetzgeberisch umgesetzt werden.

Schließlich konnte die Union verhindern, dass die von den
Sozialdemokraten geforderte Steuerpflicht für Körperschaften bei
Erträgen von Streubesitzbeteiligungen in das Jahressteuergesetz 2009
aufgenommen wird. Für derartige Schnellschüsse besteht derzeit
überhaupt kein Anlass. Eine solche Maßnahme hätte zu einer
erheblichen Belastung der deutschen Wirtschaft geführt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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