Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können aufatmen / Steuerfreibetrag auf Übergangsbeihilfe weiterhin gültig
Geschrieben am 28-11-2008 |
Berlin (ots) - Rund 75.000 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 begründet haben, können jetzt aufatmen. Der Deutsche Bundestag hat heute entschieden, dass weiterhin ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro bei der Auszahlung ihrer Übergangsbeihilfe (auch "Abfindung" bzw. "Ausscheidergeld" genannt) gilt.
"Wir haben lange für diese Regelung kämpfen müssen. Es freut mich, dass wir am Ende meiner Amtszeit für die sich schon länger im Dienst befindlichen Zeitsoldaten diesen tollen Erfolg erzielen konnten", sagte der zum Ende des Jahres ausscheidende Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz.
Durch sein unermüdliches Engagement hat der DBwV die Politiker der Regierungskoalition von dieser notwendigen Maßnahme überzeugen können. Mit dem "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" vom 22. Dezember 2005 wurde der Steuerfreibetrag zum 1. Januar 2006 durch Änderung des Einkommenssteuergesetzes abgeschafft. Lediglich Zeitsoldaten, die vor dem 1. Januar 2006 ernannt worden sind und bei denen die Auszahlung der Übergangsbeihilfe bis zum 31. Dezember 2008 erfolgt, durften weiterhin mit einem Steuerfreibetrag von 10.800 Euro rechnen. Besonders hart traf die Maßnahme somit die rund 75.000 Zeitsoldaten (überwiegend Bezieher geringer Einkommen), die noch im Wissen eines Steuerfreibetrages in die Streitkräfte - also vor dem 1. Januar 2006 - eingetreten sind, deren Dienstzeitende aber nach dem 31. Dezember 2008 liegt. Nun können auch diese Soldatinnen und Soldaten weiterhin mit dem steuerlichen Vorteil rechnen.
"Besonders müssen wir uns bei den beiden Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Dr. Peter Struck bedanken, die unsere Forderung mit Nachdruck unterstützt haben. Das Geld, mit dem unsere Zeitsoldaten gerechnet hatten und durch diese Regelung nun wieder zur Verfügung haben, wird dringend für die Eingliederung ins Zivilleben sowie die Altersvorsorge benötigt", sagte der designierte Vorsitzende des DBwV, Oberstleutnant Ulrich Kirsch.
Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2
Pressekontakt: Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330
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