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Appell an Vermittlungsausschuss: Journalisten brauchen Informantenschutz im BKA-Gesetz

Geschrieben am 01-12-2008

Berlin (ots) - Mehrere Bundesländer, an deren Regierung die SPD,
FDP oder Grünen beteiligt sind, haben am vergangenen Freitag im
Bundesrat nicht für das BKA-Gesetz gestimmt. Zumindest vorläufig trat
das umstrittene Gesetz damit nicht in Kraft.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) sieht in der
Ablehnung durch die Länderkammer allerdings noch keinen Sieg für die
Pressefreiheit, da noch unklar ist, welche Ergebnisse das nun
anstehende Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat
bringen wird. Dass das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" komplett
gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich.

Der DFJV fordert vom Vermittlungsausschuss nun eine stärkere
Berücksichtigung der Pressefreiheit bei den Nachbesserungen im
Gesetzestext. Insbesondere sollen Journalisten von der Überwachung
genauso ausgenommen werden, wie dies bereits für Abgeordnete,
Strafverteidiger und Geistliche, also Berufsgruppen mit
Zeugnisverweigerungsrecht, vorgesehen ist.

Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte das Bundeskriminalamt
von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial und damit die
Preisgabe von Quellen unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft
verlangen sowie Hausdurchsuchungen anordnen. Dabei gilt eine einfache
Verhältnismäßigkeitsprüfung. Durch diese Maßnahmen könnten
Journalisten keinen Informantenschutz mehr garantieren. Dieser aber
stellt eine Grundvoraussetzung für jede Mediendemokratie dar. Nach
Ansicht des Verbandes darf die Pressefreiheit nicht der bloßen Chance
auf eine bessere Terrorabwehr geopfert werden. Die bisherige Abwägung
zwischen Freiheit und Sicherheit sei zu einseitig.

Das BKA-Gesetz dürfe - so der DFJV - nicht zum "dritten Baustein"
zur Schmälerung der Pressefreiheit werden. Bereits durch
Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen wird der
Informantenschutz untergraben, indem die Kommunikationsdaten der
letzten sechs Monate ausgewertet und Festplatten von Journalisten
unbemerkt durchsucht werden können. Der DFJV hofft auf die
Abschaffung auch dieser beiden Gesetze durch das
Bundesverfassungsgericht, das seine ablehnende Haltung zur
Onlinedurchsuchung bereits am 27.02.2008 und zur
Vorratsdatenspeicherung am 06.11.2008 zum Ausdruck gebracht hatte.

Über den DFJV

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) versteht sich als
Berufsverband für Journalisten, die sich auf ein Fach oder Ressort
spezialisiert haben. Dabei unterstützt er seine Mitglieder als
Sprachrohr, Anwalt und Berater. So bietet er seinen über 9.500
Mitgliedern unter anderem Leistungen wie Beratung, Networking und ein
Auftrags- und Jobportal. Er veranstaltet den jährlichen Deutschen
Fachjournalisten-Kongress und gibt die Publikation "Fachjournalist"
heraus.

Originaltext: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50854
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50854.rss2

Pressekontakt:
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Hegelplatz 1
10117 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
www.DFJV.de
AG Charlottenburg HRB 104390 B
Steuer-Nr. 37/140/22688
Vorstand: Thomas Dreesen
Präsident: Prof. Dr. Siegfried Quandt
Aufsichtsratsvors.: Heinrich Ackermann


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