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BDSG: DDV fordert bei Krisengipfel der Kanzlerin wirtschaftlichen Sachverstand ein

Geschrieben am 12-12-2008

Wiesbaden (ots) - Vor dem Hintergrund des an diesem Sonntag
tagenden Krisengipfels zur Wirtschaftslage kritisiert der Deutsche
Dialogmarketing Verband DDV scharf die von Wirtschaftsminister
Michael Glos mitgetragene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbraucher sei mit
den im Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember formulierten Änderungen
nicht gegeben. Insbesondere der Wegfall des Listenprivilegs habe
negative und fatale Folgen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.
Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog:
"Das ist ein völlig falsches Signal! Deutschland steht vor einer
großen Rezession und die Politiker legen zusätzlich und vorsätzlich
noch entscheidende Teile der Wirtschaft lahm. Es droht ein Wegfall
von Zehntausenden von Arbeitsplätzen, möglicherweise sogar eine Welle
von Insolvenzen im Mittelstand, einmal abgesehen von den
Steuermindereinnahmen, die entstehen, wenn die Wirtschaft in ihrem
wichtigsten Geschäftsfeld, der Gewinnung neuer Kunden und
Interessenten, einen Maulkorb verpasst bekommt."

Der DDV betont einmal mehr, dass die am Mittwoch im Kabinett
beschlossenen Änderungen in keinem Punkt das anvisierte Ziel
erfüllen, einen notwendigen sicheren Schutz gegen kriminellen
Datenmissbrauch zu gewährleisten. Tapp: "Das Einzige, was diese
Änderungen bewirken, ist die willkürliche Beschneidung eines für die
deutsche Wirtschaft enorm wichtigen Kommunikationsmediums, der
adressierten Werbesendung. Da helfen auch die beschlossenen
Ausnahmetatbestände nicht weiter. Wir sind sprachlos, dass die
Politik mit diesem Kabinettsbeschluss bewusst dunkle Wolken in die
Kulisse schiebt, um dann auf Krisengipfeln für selbstverursachten
Regen Schirme zu verteilen."

Der DDV hält deshalb entschieden an seiner Forderung nach einer
verpflichtenden Einführung eines Datenschutz-Audits fest. Die vom
Verband vorgestellte "Audit-Option" sieht vor, dass Unternehmen, die
sich freiwillig einem Datenschutz-Audit unterziehen, personenbezogene
Daten weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen für
Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verwenden dürfen
sollen. Nur ein solches Datenschutz-Gütesiegel kann sicherstellen,
dass ausschließlich Unternehmen mit Adressen umgehen, die
vorbildliche Datenschutzmaßnahmen nachweisen. Nicht branchen- und
gesetzeskonform handelnde Firmen wären nur durch eine solche Maßnahme
identifizier- und sanktionierbar.

Weitergehende Informationen zu den Folgen der Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes und zum Datenschutz-Siegel bietet die
Website www.freiheit-der-kommunikation sowie die Broschüre
"Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes trifft Verbraucher und
Wirtschaft", die auf der genannten Website herunter geladen werden
kann.

Der DDV, im April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in
Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon:
06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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