BDSG: DDV fordert bei Krisengipfel der Kanzlerin wirtschaftlichen Sachverstand ein
Geschrieben am 12-12-2008 |
Wiesbaden (ots) - Vor dem Hintergrund des an diesem Sonntag tagenden Krisengipfels zur Wirtschaftslage kritisiert der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV scharf die von Wirtschaftsminister Michael Glos mitgetragene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbraucher sei mit den im Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember formulierten Änderungen nicht gegeben. Insbesondere der Wegfall des Listenprivilegs habe negative und fatale Folgen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: "Das ist ein völlig falsches Signal! Deutschland steht vor einer großen Rezession und die Politiker legen zusätzlich und vorsätzlich noch entscheidende Teile der Wirtschaft lahm. Es droht ein Wegfall von Zehntausenden von Arbeitsplätzen, möglicherweise sogar eine Welle von Insolvenzen im Mittelstand, einmal abgesehen von den Steuermindereinnahmen, die entstehen, wenn die Wirtschaft in ihrem wichtigsten Geschäftsfeld, der Gewinnung neuer Kunden und Interessenten, einen Maulkorb verpasst bekommt."
Der DDV betont einmal mehr, dass die am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Änderungen in keinem Punkt das anvisierte Ziel erfüllen, einen notwendigen sicheren Schutz gegen kriminellen Datenmissbrauch zu gewährleisten. Tapp: "Das Einzige, was diese Änderungen bewirken, ist die willkürliche Beschneidung eines für die deutsche Wirtschaft enorm wichtigen Kommunikationsmediums, der adressierten Werbesendung. Da helfen auch die beschlossenen Ausnahmetatbestände nicht weiter. Wir sind sprachlos, dass die Politik mit diesem Kabinettsbeschluss bewusst dunkle Wolken in die Kulisse schiebt, um dann auf Krisengipfeln für selbstverursachten Regen Schirme zu verteilen."
Der DDV hält deshalb entschieden an seiner Forderung nach einer verpflichtenden Einführung eines Datenschutz-Audits fest. Die vom Verband vorgestellte "Audit-Option" sieht vor, dass Unternehmen, die sich freiwillig einem Datenschutz-Audit unterziehen, personenbezogene Daten weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verwenden dürfen sollen. Nur ein solches Datenschutz-Gütesiegel kann sicherstellen, dass ausschließlich Unternehmen mit Adressen umgehen, die vorbildliche Datenschutzmaßnahmen nachweisen. Nicht branchen- und gesetzeskonform handelnde Firmen wären nur durch eine solche Maßnahme identifizier- und sanktionierbar.
Weitergehende Informationen zu den Folgen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Datenschutz-Siegel bietet die Website www.freiheit-der-kommunikation sowie die Broschüre "Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes trifft Verbraucher und Wirtschaft", die auf der genannten Website herunter geladen werden kann.
Der DDV, im April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
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