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EuGH-Generalanwalt bestätigt Fremdbesitzverbot - BPI: Gutes Signal für Apotheken und die Arzneimittelversorgung

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - Der Generalanwalt Yves Bot hat heute seine
Schlussanträge zur Europarechtskonformität der deutschen Regelungen
zum Fremdbesitzverbot für Apotheken vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) gestellt. Der Generalanwalt hält die Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes für
gerechtfertigt und sieht damit keinen Verstoß gegen das
Gemeinschaftsrecht. Dazu erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI): "Wir begrüßen das Votum des Generalanwalts. Der BPI
steht hinter dem System der inhabergeführten Apotheke als Garant für
unabhängige Beratung und Therapiequalität und tritt daher auch für
die Beibehaltung des Grundsatzes der Apothekenpflicht für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel ein."

Der Generalanwalt stellte fest, dass die fraglichen nationalen
Vorschriften zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
darstellen, da sie den Marktzugang von natürlichen oder juristischen
Personen behindern, die in den betreffenden Mitgliedstaaten eine
Apotheke eröffnen wollen. Sie seien jedoch im Hinblick auf den
Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Die Mitgliedstaaten könnten
bestimmen, wie sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
gewährleisten wollen.

Außerdem sieht der Generalanwalt einen engen Zusammenhang zwischen
der Qualität der Arzneimittelabgabe und der Unabhängigkeit, die ein
Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse. Mit dem
Fremdbesitzverbot sollten die Apotheken gegen äußere Einflüsse
abgeschottet werden. Durch die finanzielle Unabhängigkeit werde die
freie Berufsausübung gewährleistet. Die Verknüpfung der
Apothekenbetriebserlaubnis mit der Person des Apothekers sei ein
wirksames Mittel, um die Ordnungsmäßigkeit der Arzneimittelversorgung
der Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere weil für den Apotheker
als Betreiber der Apotheke im Fall eines Berufsvergehens die Gefahr
bestehe, dass ihm die Approbation und die Betriebserlaubnis entzogen
werden, woraus sich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen ergeben
würden.

"Wir hoffen, dass der EuGH sich der Position des Generalanwalts
anschließt" unterstreicht Fahrenkamp. "Denn seine Feststellungen
belegen, welchen Stellenwert die inhabergeführte Apotheke für die
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung für die
Bevölkerung hat."

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel. 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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