CSU-Landesgruppe / Straubinger: Vollzeitbeschäftigung für HartzIV-Empfänger natürlich zumutbar
Geschrieben am 16-12-2008 |
Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, das einen Ein-Euro-Job mit 30 Wochenstunden für zumutbar befindet, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Das Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem vollzeitnahe Ein-Euro-Jobs zumutbar seien, zeugt von Vernunft.
Es ging um den Fall eines arbeitslosen Ingenieurs aus dem Allgäu, der sich geweigert hatte, einen Ein-Euro-Job mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Wochenstunden anzutreten. Seiner Meinung nach verdränge eine Arbeitsgelegenheit mit einer derart langen Arbeitszeit reguläre Arbeitsplätze. Das Bundessozialgericht entschied, dass eine Arbeitsgelegenheit auch dann zumutbar sei, wenn sie zeitlich einer Vollzeitstelle nahekomme.
Es ist gut, dass die Kasseler Richter die Klage klipp und klar zurückgewiesen haben. Das Prinzip Arbeit als Gegenleistung für das Arbeitslosengeld II sollte selbstverständlich sein, wenn andere Vermittlungsbemühungen nicht greifen und keine reguläre Arbeit zur Verfügung steht. So kann der Anreiz für Arbeitslose gestärkt werden, sich möglichst schnell von staatlichen Transfers unabhängig zu machen. Denn es ist ein Problem des Systems, dass es bisher relativ attraktiv ist, Minijobs und Schwarzarbeit mit dem Leistungsbezug zu verbinden.
Es geht ausdrücklich nicht um eine Arbeitspflicht, sehr wohl aber um eine Mitwirkungspflicht der Arbeitslosen. Dies entspricht unserem Prinzip des Forderns und Förderns.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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