Landessozialgerichte ab 18.12.2008 für Arzneimittel-Rabattverträge zuständig - Start der Rabattverträge zum 1. März 2009 weiterhin realistisch
Geschrieben am 16-12-2008 |
Berlin (ots) - Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) unterschrieben. Das Gesetz wird am 17.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt hinsichtlich der Rechtsweg-Bestimmungen in Sachen Ausschreibungen im Gesundheitswesen nach § 69 SGB V (u. a. Arzneimittel-Rabattverträge) "am Tag nach der Verkündung in Kraft" (Art. 7 Absatz 5 GKV-OrgWG). Damit sind alle Versuche des Branchenverbandes "pro generika" hinfällig, Rechtsunsicherheit zu suggerieren hinsichtlich des Rechtsweges bei Auseinandersetzungen über die Arzneimittel-Rabattverträge der AOK.
Ab 18.12.2008 ist u. a. der Artikel 2c des GKV-OrgWG in Kraft, in dem es unter Nr. 1 heißt: "für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig". Dies gilt nicht nur für künftige, sondern auch für bereits bei den Oberlandesgerichten anhängige Rechtsstreitigkeiten, die von diesen gemäß Artikel 2c Nr. 4 des GKV-OrgWG am Tag nach der Verkündung "in dem Stadium, in dem sie sich befinden, auf das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Landessozialgericht" übergehen.
Der AOK-Bundesverband kritisiert weitere Versuche von "pro generika", verfahrenstechnische Automatismen des Nachprü-fungsverfahrens als ausdrückliches Zuschlagsverbot für AOK-Arzneimittelrabattverträge darzustellen. Bislang haben Vergabekammern zwei Nachprüfungsanträge teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen, in anderen Verfahren liegen noch keine Entscheidungen vor. So lange angerufene Vergabekammern aber nicht rechtskräftig entschieden haben, dürfen ganz allgemein keine Zuschläge in diesen Vergabeverfahren erteilt werden. Das ist keine Entscheidung gegen die Rabattverträge der AOK. Da jetzt per Gesetz Klarheit über den Rechtsweg geschaffen wurde, geht die AOK weiterhin mit Zuversicht in die juristischen Auseinandersetzungen um die Rabattverträge.
Da es hier um Arzneimittelumsätze von rund 2, 3 Milliarden Euro pro Jahr geht, habe man damit gerechnet, dass von unterlegenen Bietern versucht wird, das Wirksamwerden der Rabattverträge zu verzögern. Die Erteilung der Rabattvertragszuschläge kann voraussichtlich mit einem Vorlauf von zwei Monaten erfolgen. Damit bleibt genug Zeit für die ausgewählten Hersteller, die Lieferfähigkeit sicherzustellen.
Originaltext: AOK-Bundesverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2
Pressekontakt: Udo Barske, AOK-Pressesprecher, Tel. 030-346 46 - 2309 oder Mobil 01520 156 3042.
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