Neues Deutschland: zum Spruch des europäischen Gerichtshof zum Ausländerzentralreister
Geschrieben am 16-12-2008 |
Berlin (ots) - Das Ausländerzentralregister ist, was das Wort verspricht: ein Datenmoloch, der vorgeblich zur unvermeidlichen Verwaltung von Informationen über Ausländer notwendig ist. Vor 1994 war er offenbar noch nicht notwendig, denn erst seitdem gibt es das Register. Die Warnungen etwa von Flüchtlingshilfeorganisationen, es werde damit ein Instrument zur illegitimen Kontrolle von Migranten und damit niederes Recht für Ausländer geschaffen, sind nicht nur längst Realität geworden. Sie wurden inzwischen durch zahlreiche Einschränkungen bürgerlicher Rechte auch von Deutschen übertroffen. Staatliche Eingriffe in Recht und Daten des Einzelnen sind heute nicht mehr auf Migranten begrenzt. Ein schwacher Trost, dass der verletzte Gleichheitsgrundsatz damit teilweise wieder hergestellt wird. Teilweise! Der Luxemburger Gerichtshof, über dessen Urteil für EU-Ausländer man sich zunächst freuen mag, hat diese Gleichbehandlung nun wieder relativiert. Er besteht darauf, dass EU-Bürger mit anderem Maß gemessen werden als Migranten aus dem Rest der Welt. Dieses Verständnis resultiert aus dem verabredeten unionistischen Vorgehen der EU. Der Österreicher und der Deutsche, nicht der Somalier und der Deutsche sind in Deutschland gleich. Ein elitärer Anspruch auf Gleichheit.
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