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Lebenshilfe appelliert an den Bundestag, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu verbessern

Geschrieben am 17-12-2008

Marburg (ots) - Unmittelbar vor der ersten Beratung über
Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz am morgigen Donnerstag
hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. In einem vom
Bundesvorsitzenden Robert Antretter und seiner Stellvertreterin Prof.
Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust unterschriebenen Brief appelliert die
Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Zugang zur psychosozialen
Beratung für Schwangere zu erleichtern. Denn der unsägliche
Abtreibungsautomatismus bei behinderten Kindern entspricht nicht der
Absicht, die der Gesetzgeber mit dem Wegfall der embryopathischen
Indikation verfolgt hat.

Durch Korrekturen im Schwangerschaftskonfliktgesetz wären
Verbesserungen möglich, die seit Jahren Forderungen der Lebenshilfe
sind. So sollen Ärzte vor einer Spätabtreibung zu einer umfassenden
Beratung verpflichtet werden. Schwangere sollen zudem eine dreitägige
Bedenkzeit erhalten, bevor sie über einen Abbruch und damit über
Leben oder Tod ihres Kindes entscheiden müssen. In dem Schreiben an
die Abgeordneten heißt es: "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung
von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit
Behinderung möglich ist. Dies wahrzunehmen und für sich als
Möglichkeit zu entdecken, braucht Raum und manchmal etwas Zeit."

Der Brief an die Bundestagsabgeordneten steht als Download unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik "Presse")

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Telefon 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de


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