Neuer Taschenratgeber "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" von Haufe: Selbstbestimmung, auch wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann
Geschrieben am 20-06-2006 |
Freiburg (ots) -
Ein plötzlicher Herzstillstand, Koma. Das Opfer überlebt dank moderner Apparatemedizin. Doch es besteht keine Aussicht auf Heilung. Wer entscheidet in solchen Fällen, wie es weitergeht? Wer regelt die persönlichen Angelegenheiten der Patienten? Nicht erst seit dem Aufsehen erregenden Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo wird dieses Thema auch hierzulande mit wachsendem Interesse diskutiert. Die Amerikanerin war erst 26 Jahre alt, als ihr Gehirn für ein paar Minuten aussetzte. Doch danach konnte sie nicht mehr selbst über ihre Behandlung verfügen.
Zugegeben, eine Grenzsituation. Doch viele Menschen haben Angst, dass ihnen Ähnliches passiert. Dass sie nach einem Schlaganfall oder schweren Unfall womöglich nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu formulieren. Oder in ein Heim kommen, in das sie nie gehen wollten. Schwierig auch für die Angehörigen, auf denen - neben den Ärzten - viel Verantwortung lastet. Wer will zum Beispiel mit Sicherheit sagen, ob der Patient sich wünscht, dass sämtliche lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden, und für wie lange? Und wer kümmert sich um eine Unterbringung, die ihm oder ihr gerecht wird? Wer schließlich löst die ganz praktischen Angelegenheiten: kündigt die Miete, regelt die Bankgeschäfte, verhandelt mit Versicherungen, verwaltet das Vermögen - im Sinne des Patienten?
Für diesen Ernstfall kann man sich absichern. Mit einer Patientenverfügung oder mit einer - noch weiterreichenden - Vorsorgevollmacht. Mit diesen Dokumenten lässt sich festlegen, welche ärztlichen Hilfen man zulassen möchte und welche nicht, und wer die persönlichen Angelegenheiten regelt, falls man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wie man diese Verfügungen rechtsgültig formuliert und was es dabei zu beachten gilt, darüber gibt jetzt in leicht verständlicher und kompakter Form ein neues Buch Auskunft, der TaschenGuide "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" aus dem Rudolf Haufe Verlag.
In dem übersichtlich gegliederten Buch werden auf nur 128 Seiten nicht nur rechtliche Fragen beantwortet, etwa, unter welchen Voraussetzungen eine Patientenverfügung wirksam ist. Immer wieder erhält der Leser vor allem praktische Hinweise und Beispiele, welche Fehler es zu vermeiden gilt. Da es selbst bei sorgfältigsten Anweisungen kaum möglich ist, die verschiedensten, teilweise überhaupt nicht vorhersehbaren Lebenssituationen, Krankheitsverläufe und Anweisungen genau zu konkretisieren, so die Autoren, ist bei der Patientenverfügung die Benennung einer begleitenden und betreuenden Vertrauensperson auf jeden Fall zu empfehlen. Dies kann zum Beispiel der Hausarzt sein, der dann Ansprechpartner für Ärzte oder Pfleger ist. Auch das Hinzuziehen von Zeugen ist wichtig, etwa, wenn man mündlich die Anweisungen einer schon länger zurückliegenden Verfügung noch einmal bekräftigt.
Schließlich gibt es konkrete Hilfestellung für das Abfassen des Dokuments: Kommentierte Textbausteine und Formulierungsbeispiele sowie ein ausführliches Muster zeigen, wie umfangreich eine Patientenverfügung sein kann, wie sie aufgebaut ist, was auf jeden Fall enthalten sein muss. Eine Eingangsformel etwa ist zu empfehlen. Dort lege man seine Wertvorstellungen dar, was die spätere Interpretation einzelner Vorgaben erleichtert. Genannt werden müssen schließlich Situationen, in denen die Verfügung gelten soll. Die gewünschten ärztlichen Maßnahmen sollten möglichst ins Detail gehen, eventuell sind auch Hinweise zur Organspende zu formulieren. Oder der Ort der Behandlung - Krankenhaus oder Zuhause -, was vielen auch wichtig sein dürfte.
Über die Vorsorgevollmacht klärt der zweite Teil des Rechtsratgebers auf, der wie der erste mit einer hohen Informationsdichte besticht. Auch mit der Vorsorgevollmacht kann man sich für den Fall absichern, dass die Abgabe persönlicher Willenserklärungen später einmal vorübergehend oder endgültig nicht mehr möglich ist. Dies soll dann eine Vertrauens- bzw. Betreuungsperson in die Hand nehmen. Was nämlich viele nicht wissen: Eine automatische gesetzliche Vertretungsregelung gibt es nicht. Das bedeutet: Nicht einmal nahe Verwandte oder ein langjähriger Partner können die Rechtsgeschäfte einer nicht mehr entscheidungsfähigen Person übernehmen, zum Beispiel das Mietverhältnis kündigen oder Daueraufträge löschen.
Zur Erstellung bietet der handliche Ratgeber viele Tipps, Beispiele und praktische Hilfe: Welche Formalien sind einzuhalten? Wann ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, wann notwendig? Dürfen mehrere Personen bestimmt werden? Wie kann man die Macht des Bevollmächtigten begrenzen? Und was, wenn man nur vorübergehend "außer Gefecht" gesetzt ist? Auch hier raten die Autoren: Je konkreter die Vorgaben, umso eher wird der Bevollmächtigte im Sinne des Vertretenen handeln. Dazu wird ein Muster präsentiert, und in einer abschließenden Checkliste wird an die wichtigsten Punkte erinnert, auf die man achten sollte.
"Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" Von Gerhard Geckle und Michael Bonefeld 1. Auflage 2006, Broschur, 128 Seiten, 6,90 Euro Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München ISBN 3-448-07765-8 Bestell-Nr. 00917-0001
Originaltext: Haufe Mediengruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2
Pressekontakt:
Besprechungs- und Verlosungsexemplare für Journalisten bei: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tanja Eckenstein Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel.: 0761-3683-940, Fax -900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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